nem Wahlrecht Gebrauch machen kann, und dann wollen die Freiheitlichen nicht zustimmen, dass wir die Wahl verschieben. Und wir wissen, es ist die einzige Möglichkeit, sie zu verschieben. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Der Eiertanz passt da schlichtweg nicht zusammen! Wir haben im Ausschuss auch den Vergleich mit der Wahl in der Leopoldstadt diskutiert – der Herr Kollege Rosenkranz war es, und der Kollege Stefan war am Sonntag in der Sendung „Im Zentrum“ –, und da war immer das Argument, in der Leopoldstadt funktioniere es ja, dass man die Wahlkarten austauscht. – Wir haben auch jetzt den Beweis, dass es offensichtlich nicht funktioniert hat, weil wir zumindest von 800 Leuten nicht wissen, ob sie rechtzeitig die Information bekommen haben, ob sie die Chance hatten, die Wahlkarte auszutauschen, und, und, und. Also auch die Leopoldstadt ist ein schlechtes Beispiel, wie man es hätte machen können.
Damit bleiben wir beim Ergebnis: Wir hatten keine andere Chance, und es gibt keine andere Chance – unabhängig davon, was davor passiert ist. Wer schuld ist, interessiert mich in dieser Situation gar nicht, die einzige Möglichkeit war, dass wir diese Wahl verschieben.
Der argumentative Eiertanz, indem sich Klubobmann Strache hier herstellt und sagt: Wir müssen das allgemeine Wahlrecht für jeden gewährleisten, jeder muss die Möglichkeit haben, sein Wahlrecht auszuüben!, und die FPÖ dann gegen eine Verschiebung stimmt, lässt mich sprachlos zurück, denn das ist nicht nachvollziehbar. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
14.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
14.06
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mehrfach hat jetzt die FPÖ anderen Unwahrheiten in den Mund gelegt, sich auf den Verfassungsgerichtshof bezogen. Ich habe mir die Rede vom Kollegen Strache sehr genau angehört und ich frage mich eigentlich, wenn das so ist: Wann ist denn die FPÖ einmal bereit, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs anzuerkennen?
Der Herr Strache hat in seiner Rede wörtlich gesagt, es seien vorher 500 000 Stimmen aussortiert worden, und das sei nicht zulässig, und es seien dann 125 000 Stimmen rechtswidrig ausgezählt worden. (Abg. Höbart: Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes!) – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs! Oh, da kommt der Experte, danke für den Zwischenruf, Kollege Höbart, auf den habe ich ja gewartet. (Beifall bei den Grünen.)
Seite 99 von 175, Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs: Dort ist die Frage der sogenannten Vorsortierung behandelt worden. Was ist mit dieser Vorsortierung gemeint? – Der Herr Strache hat übrigens von Aussortierung geredet, das ist ein bisschen etwas anderes als vorsortieren, denn wenn ich etwas aussortiere, nehme ich es heraus, es ist weg, es ist nicht mehr nachvollziehbar. Vorsortierung bedeutet, dass die Bezirkswahlbehörden, die Personen, die dort Verwaltungstätigkeiten machen, bei der Lasche einmal überprüfen, ob sie unterschrieben ist, ob die Unterschrift drauf ist, ob die Daten drauf sind. Dann gab es zwei Stapel, nämlich die Wahlkarten, die vorweg als korrekt eingestuft worden sind, und die, die nicht als korrekt eingestuft worden sind. Beide Wahlkartenstapel sind bei den Bezirkswahlbehörden gelegen, und man konnte kontrollieren, ob hier ausreichend geprüft worden ist, Herr Kollege Höbart.
Und genau diese Vorgangsweise hat der Verfassungsgerichtshof überprüft und hat dazu festgestellt: „Gegen eine … im Zuge der Erfassung der Wahlkarten … vorgenommene ‚Vorsortierung‘ der Wahlkarten in miteinzubeziehende und nichtige Wahlkarten“ anhand weiterer Gründe „bestehen folglich keine Bedenken“.
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