Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 114

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Die Bundesregierung möchte heute vom Nationalrat hinsichtlich des Bundesrech­nungsabschlusses 2015 entlastet werden und findet es nicht einmal der Mühe wert, heute hier zu erscheinen. Schon alleine aus diesem Grund wird die FPÖ gegen den Bundesrechnungsabschluss 2015 stimmen. Das ist aber nicht der einzige Grund. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Der Bund hat nämlich auch kein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Der Rechnungs­hof hat im Rahmen seiner Prüfungshandlungen bei der Haushaltsverrechnung des Bun­des für das Jahr 2015 massive Mängel festgestellt. Würde das Rechnungswesen eines Unternehmens dieselben Mängel aufweisen wie das Rechnungswesen des Bundes, dann würde das Finanzamt den Unternehmer schätzen und den Vorsteuerabzug strei­chen. Finanzstrafrechtliche Konsequenzen wären nicht unwahrscheinlich.

Wenn die Unternehmer sämtliche Rechnungslegungsvorschriften auf Punkt und Kom­ma einhalten müssen, dann muss das zumindest im gleichen Ausmaß auch für die Bundesministerien gelten. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

Die Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung durch den Rechnungshof hat ein katastro­phales Bild für die Bundesministerien ergeben. Der Rechnungshof überprüfte in Sum­me 1 449 Belege, davon beanstandete der Rechnungshof 750, weil sie Mängel aufwie­sen – unfassbare 51,8 Prozent der überprüften Belege waren also mangelhaft! Die Op­tik ist dabei insbesondere für das Finanzministerium, welches eigentlich eine Vorbild­funktion einnehmen sollte, eine denkbar schlechte. (Abg. Fekter: … aus den Ressorts! Nicht aus dem Ministerium!)

In einzelnen Bereichen waren im Finanzministerium 100 Prozent der überprüften Bele­ge formell mangelhaft – 100 Prozent der Belege! Das muss man sich einmal vorstellen! Was soll sich da ein Unternehmer denken, dessen Belege vom Finanzamt dreimal um­gedreht und peinlichst genau überprüft werden? (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir nun zu weiteren Mängeln, die der Rechnungshof bei den Ministerien fest­gestellt hat!

Erstens: Bei den drei Schwerpunktprüfungen hat der Rechnungshof erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem in den Ministerien aufgezeigt.

Zweitens: Die Ergebnis- und Vermögensrechnungen der Ministerien wiesen – wie schon im Vorjahr – weiterhin eine Reihe von massiven Mängeln und Fehlern auf.

Drittens: Der Rechnungshof wies auch auf gravierende Mängel im Rahmen der Budge­tierung hin, wie zum Beispiel die systematische Unterbudgetierung im Bildungsministe­rium, im Justizministerium, aber auch im Bundeskanzleramt.

Das Bundeskanzleramt war nicht einmal in der Lage, die Bezüge der Regierungsmit­glieder und der Landeshauptleute in korrekter Höhe zu budgetieren. Was sagt das Bun­deskanzleramt dazu? – Das Bundeskanzleramt begründete die Unterbudgetierung mit den restriktiven Budgetvorgaben des BMF für den Bundesvoranschlag 2015. Ist das nicht unfassbar?

Da kann man wohl nur mehr den Kopf schütteln, wie im Bundeskanzleramt budgetiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche den Herrn Abgeordneten in seinen Aus­führungen, damit die verlangte kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung gemäß der Geschäftsordnung spätestens um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.19Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 8855/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundeskanzlers mit der Ordnungszahl 8855/AB.

 


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