Die Bundesregierung möchte heute vom Nationalrat hinsichtlich des Bundesrechnungsabschlusses 2015 entlastet werden und findet es nicht einmal der Mühe wert, heute hier zu erscheinen. Schon alleine aus diesem Grund wird die FPÖ gegen den Bundesrechnungsabschluss 2015 stimmen. Das ist aber nicht der einzige Grund. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Bund hat nämlich auch kein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Prüfungshandlungen bei der Haushaltsverrechnung des Bundes für das Jahr 2015 massive Mängel festgestellt. Würde das Rechnungswesen eines Unternehmens dieselben Mängel aufweisen wie das Rechnungswesen des Bundes, dann würde das Finanzamt den Unternehmer schätzen und den Vorsteuerabzug streichen. Finanzstrafrechtliche Konsequenzen wären nicht unwahrscheinlich.
Wenn die Unternehmer sämtliche Rechnungslegungsvorschriften auf Punkt und Komma einhalten müssen, dann muss das zumindest im gleichen Ausmaß auch für die Bundesministerien gelten. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Die Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung durch den Rechnungshof hat ein katastrophales Bild für die Bundesministerien ergeben. Der Rechnungshof überprüfte in Summe 1 449 Belege, davon beanstandete der Rechnungshof 750, weil sie Mängel aufwiesen – unfassbare 51,8 Prozent der überprüften Belege waren also mangelhaft! Die Optik ist dabei insbesondere für das Finanzministerium, welches eigentlich eine Vorbildfunktion einnehmen sollte, eine denkbar schlechte. (Abg. Fekter: … aus den Ressorts! Nicht aus dem Ministerium!)
In einzelnen Bereichen waren im Finanzministerium 100 Prozent der überprüften Belege formell mangelhaft – 100 Prozent der Belege! Das muss man sich einmal vorstellen! Was soll sich da ein Unternehmer denken, dessen Belege vom Finanzamt dreimal umgedreht und peinlichst genau überprüft werden? (Beifall bei der FPÖ.)
Kommen wir nun zu weiteren Mängeln, die der Rechnungshof bei den Ministerien festgestellt hat!
Erstens: Bei den drei Schwerpunktprüfungen hat der Rechnungshof erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem in den Ministerien aufgezeigt.
Zweitens: Die Ergebnis- und Vermögensrechnungen der Ministerien wiesen – wie schon im Vorjahr – weiterhin eine Reihe von massiven Mängeln und Fehlern auf.
Drittens: Der Rechnungshof wies auch auf gravierende Mängel im Rahmen der Budgetierung hin, wie zum Beispiel die systematische Unterbudgetierung im Bildungsministerium, im Justizministerium, aber auch im Bundeskanzleramt.
Das Bundeskanzleramt war nicht einmal in der Lage, die Bezüge der Regierungsmitglieder und der Landeshauptleute in korrekter Höhe zu budgetieren. Was sagt das Bundeskanzleramt dazu? – Das Bundeskanzleramt begründete die Unterbudgetierung mit den restriktiven Budgetvorgaben des BMF für den Bundesvoranschlag 2015. Ist das nicht unfassbar?
Da kann man wohl nur mehr den Kopf schütteln, wie im Bundeskanzleramt budgetiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)
15.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche den Herrn Abgeordneten in seinen Ausführungen, damit die verlangte kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung gemäß der Geschäftsordnung spätestens um 15 Uhr stattfinden kann.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 8855/AB
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers mit der Ordnungszahl 8855/AB.
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