Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 137

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.52.49

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Ergänzend zu meinen Ausfüh­rungen von vorhin und auch deshalb, weil Staatssekretär Mahrer nicht wirklich er­schöpfend Auskunft geben konnte, erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Auf­wertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikations­rahmens

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung „In­genieurin“ bzw. „Ingenieur“ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Stan­dards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.53


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Christian Höbart und weiterer Abgeordneter be­treffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.) in der 146. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2016

Der Ingenieur hat für die heimische Wirtschaft seit Jahrzehnten große Bedeutung. Die fünfjährige Schulausbildung ist sehr anspruchsvoll und die Standesbezeichnung Inge­nieur wird zudem erst nach einer dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis verlie­hen. Es ist daher mehr als angebracht, dieser österreichspezifischen Ausbildung im in­ternationalen Vergleich endlich die zustehende Anerkennung zukommen zu lassen.

Die österreichische Ingenieurausbildung ist nicht vergleichbar und einmalig im europäi­schen Bildungssystem. Durch die fundierte praktische Ausbildung, die durch entspre­chende fachtheoretische Kenntnisse erweitert wird, genießen HTL/HLFL-Absolventen völ­lig zu Recht einen hervorragenden Ruf in der österreichischen Wirtschaft.

Aus diesem Grund setzen wir Freiheitliche uns seit Jahren für eine entsprechende Auf­wertung der Standesbezeichnung Ingenieur ein und haben dazu bereits Anträge mit der Zielsetzung einer Einstufung der HTL/HLFL-Ingenieure mit nachgewiesener fach­bezogener 3-jähriger Berufspraxis in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen eingebracht.

 


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