17.02
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die sogenannte Zwangsmitgliedschaft bei der ÖH steht heute eigentlich nicht zur Debatte, sondern die Novelle eines Gesetzes, welches die ÖH-Wahlen regelt.
Gleichwohl nehme ich ganz kurz zu dem aufgerufenen Thema Stellung: Ich bin durchaus mit Ihnen d’accord, Herr Dr. Karlsböck, dass man solche Dinge nicht tabuisieren, sondern thematisieren soll und darf, obwohl ich weiß, dass wir in Österreich sehr viele derartige Mitgliedschaften haben und sich deswegen natürlich viele wünschen, dass man an diesem Thema nicht rührt. Zu denjenigen gehöre ich jedoch nicht.
Ich sage aber dennoch, dass man die ÖH wertschätzen muss. Auch wenn hier und da manchmal Dinge passieren, die einen nicht sonderlich freuen, habe ich in meiner langjährigen Erfahrung sowohl als Universitätsmensch als auch in der Wissenschaftspolitik immer wieder die sehr konstruktiven Beiträge von ÖH-Mitgliedern geschätzt und sehe ihre Mitwirkung an den universitären Entscheidungsprozessen als etwas sehr Wertvolles. Das kann man vielleicht auch anders organisieren, aber generell ist es schwierig, es anders zu organisieren, aber man kann natürlich darüber debattieren.
Jetzt aber zum Thema, das wir heute hier zu beschließen haben, nämlich zur Novelle des Gesetzes zur Hochschülerschaftswahl. Wahlen sind seit Jüngerem ein ganz besonderes und heikles Geschäft, darauf reagieren wir in dieser Novelle, indem wir Dinge, die wir bei der Bundespräsidentenwahl gelernt haben und lernen mussten, zu berücksichtigen versuchen – das finde ich gut.
Ein zweiter Handlungsbedarf hat sich vor allem daraus ergeben, dass wir im Zuge der PädagogInnenbildung NEU sogenannte Cluster gebildet haben, in denen die Studierenden an mehreren Institutionen studieren, daher muss man auch hierfür neue Regelungen finden. Unsere Regelung sieht so aus, dass wir sie nicht an allen Institutionen, an denen sie studieren, wählen lassen, aber zumindest an zweien.
Das sind die zwei wichtigsten Bereiche. Es gibt daneben eine größere Fülle an Details, auf die ich jetzt nicht eingehe. Ich glaube, diese beiden Dinge sind zu regeln, und es ist wichtig, dass sie geregelt werden.
Ich möchte aber zum Schluss noch ein Bedenken anbringen, das ich auch im Ausschuss genannt habe: Wir erzeugen durch diese Novelle natürlich erneut eine höhere Regelungsdichte. Diese Gesetze werden immer dichter, immer genauer, immer detaillierter, und damit besteht natürlich auch die Gefahr – und sie wächst –, dass wir irgendeine Regelung an irgendeiner Stelle wieder verletzen. Unser generelles Ziel müsste sein, Dinge nicht zu verkomplizieren, nicht zu detaillieren, sondern zu vereinfachen. Nur geht es im derzeitigen Status leider nicht anders, und daher bitte ich natürlich um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP.)
17.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.
17.05
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes sowie des Fachhochschul-Studiengesetzes ist aus zwei Gründen notwendig geworden: zum einen, weil es natürlich auch an das PädagogInnenausbildungsgesetz angepasst werden muss, und zum anderen, weil in dieser Novelle die Fragen zur Wahlberechtigung einfach detaillierter geklärt werden.
Die Neuorganisation in dieser Novelle, vor allem, wenn es um das Wählerregister geht, ist an und für sich eine durchdachte, sicher sehr gut übersetzbare und aktive Ge-
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