schichte. Demnach sollen zum Beispiel anhand der SV-Nummern die doppelten Registrierungen beziehungsweise eine doppelte Stimmabgabe für jene Studierenden geklärt werden, die ein gemeinsam eingerichtetes Studium an zwei Bildungseinrichtungen belegen. Das ist durchaus eine sehr gute und begrüßenswerte Sache.
Die Neuorganisation des Wählerregisters beinhaltet auch die Regelung dazu, wie eine Wahlkommission bei den allerersten Wahlen festzulegen ist, weiters die Möglichkeit der Wahlunterbrechung bei technischen Problemen, et cetera et cetera. Fakt ist, dass diese Bestimmung eine einfachere Organisation inkludieren soll und damit sämtliche Beteiligte durchaus Vorteile daraus ziehen werden.
Ich möchte besonders zwei Punkte hervorheben, die wir als sehr positiv beurteilen: Zum einen haben die berufstätigen Studierenden nun die Möglichkeit bekommen, leichter an der Wahl teilnehmen zu können. Das heißt, im Hinblick auf die geringe Wahlbeteiligung ist das durchaus ein positiver Punkt.
Was uns ebenfalls sehr gut gefällt, ist die damit einhergehende Transparenz, werden mit dieser Novelle doch auch Festlegungen über die Einhebung von ÖH-Beiträgen getroffen; die erhöhte Transparenz bei deren Verwendung ist für uns nun durchaus gegeben. Der Jahresvoranschlag und der Jahresabschluss samt den schriftlichen Ergebnissen einer Wirtschaftsprüfung müssen in Zukunft auf der Homepage der ÖH veröffentlicht werden. Für uns ist das ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz.
Vielleicht noch kurz ein Wort zum TOP 10, dem Antrag des Abgeordneten Karlsböck: Das wäre für uns ein durchaus interessanter Schritt in die richtige Richtung gewesen, nämlich die ÖH langsam auf eine andere Finanzierungsform beziehungsweise auf freiwillige Beiträge umsteigen zu lassen. Ich weiß, dass dieser Antrag abgelehnt wird, aber letztendlich sollte das Ziel – auch unserer Meinung nach – dorthin gehend sein, keine Zwangsgebühren einzuheben, sondern auf freiwillige Beiträge abzustellen. Darum hätte ich diesen Antrag durchaus interessant gefunden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
17.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.
17.08
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetz geht es darum, die Wahlen der Studentenvertretung zu regeln, Anpassungen durchzuführen, hinsichtlich der Notwendigkeit, die dadurch entstanden ist, dass es in der neuen PädagogInnenausbildung zu Kooperationen kommt, die vorsehen, dass Studierende an mehreren Bildungseinrichtungen studieren. Man möchte nun die Möglichkeit schaffen, dass diese ihre Stimme bei der Wahl ihrer Vertretung an zwei Bildungseinrichtungen abgeben können.
Für berufstätige Studierende soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei berufsbegleitenden Angeboten eine Vorziehung auf das Wochenende zu schaffen, damit die Berufstätigen ihre Stimme bei der Wahl schon am Wochenende abgeben können. Auch bei der Briefwahl wird es die entsprechenden Anpassungen geben, die wir bei der Bundespräsidentenwahl vorgenommen haben, damit es zu keinen unerfreulichen Vorkommnissen kommen wird.
Ich finde es sehr schade und politisch bedenklich, dass in diesem Zusammenhang immer wieder eine Schwächung der Studierendenvertretung zur Diskussion steht, denn nichts anderes ist die Intention dieses Antrags der Freiheitlichen Partei.
Wenn es darum geht, zu überlegen, warum die Wahlbeteiligung so niedrig ist und wie man die Wahlbeteiligung anheben könnte, nicht nur bei der ÖH-Wahl, aber auch bei der ÖH-Wahl, dann bin ich sofort dabei. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Diskussion.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite