19.40
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Ausschuss hat in seiner Entwicklung der letzten Jahre sehr viele Fortschritte gemacht, und es ist den Initiatoren der Bürgerinitiativen und Petitionen gegenüber nicht zuträglich, wenn wir unser Licht unter den Scheffel stellen, indem wir diskutieren, wie viele Petitionen an Fachausschüsse weiterverwiesen werden oder um welche Uhrzeit die Plenardebatte darüber beginnt. Wir sind auf einem guten Weg, politisch zu entscheiden, zu welchen Bürgerinitiativen und Petitionen wir Ja sagen, welche wir zur Fachdiskussion weiterleiten, zu welchen wir Enqueten und Hearings veranstalten und welche wir zur Kenntnis nehmen.
Eine davon, die wir zur Kenntnis nehmen, ist die Bürgerinitiative: Für ein sicheres Österreich! Die Petenten schreiben selbst, dass sie sich beim österreichischen Nationalrat sehr herzlich für jenen Sechs-Parteien-Antrag aus dem November 2015 bedanken, in dem wir beschlossen haben, die Mittel für die militärische Landesverteidigung zu erhöhen.
Wir haben es heute schon in der Budgetrede des Finanzministers gehört, es werden dem österreichischen Bundesheer bis 2020 1,3 Milliarden € zusätzlich zur Verfügung gestellt, um einerseits in die Ausrüstung, in die Mobilität, in die Unterbringung sowohl der Präsenzdiener als auch der Berufssoldaten und andererseits verstärkt in Übungsmaßnahmen zu investieren. Das Bundesheer will aber auch ein attraktiver Arbeitgeber für Österreicherinnen und Österreicher sein; zuletzt hat es zum Beispiel die Aufforderung gegeben, als Hubschrauber-Pilot oder -Pilotin beim österreichischen Bundesheer anzuheuern.
Es sind auch die Mittel, die wir brauchen, um neue Aufgaben zu erfüllen: für die Aufklärung, für Cyber Defence, aber natürlich auch für den Schutz kritischer Infrastruktur und für den Katastrophenschutz im In- und Ausland.
Ich glaube, wir haben mit diesem Allparteienantrag den richtigen Weg eingeschlagen und damit auch die Ambitionen dieser Initiative unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.)
19.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
19.43
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf über folgende Petition berichten: Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr. Argumentiert wird sie mit der geplanten Abschaffung des 500-Euro-Scheines und der Einführung von Bargeldlimits als quasi erste Schritte zu einer kompletten Abschaffung des Bargeldes – unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus.
Demgegenüber hat das Bundesministerium für Finanzen festgestellt:
„Als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie ist“ die „Verwendung von gesetzlich zugelassenen Euro-Banknoten und -Münzen unumstritten. […] Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates […] wird sich das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich auch in Zukunft“ in „der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einsetzen, dass der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen“ nicht „eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“
Zusätzlich gibt es noch die Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Karas an den Finanzkommissar Jonathan Hill, der Karas gegenüber festgestellt hat: Die Europäische Kommission hat keinerlei Pläne zur Abschaffung des Bargelds und plant auch
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