Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 14

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Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbediensteten­ge­setz 1948 geändert werden (Besoldungsrechtsanpassungsgesetz) (1296 d.B.)

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Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Doris Bures: Um Punkt 12 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek, 1297 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 sowie 6 und 7 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128 Minuten, FPÖ 119 Minuten, Grüne 100 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Hinsichtlich der Redeordnung zu Tagesordnungspunkt 1 besteht zwischen den Mitglie­dern der Präsidialkonferenz Einvernehmen über folgende Vorgangsweise: Redner-/Rednerinnenrunde 1 und 2: Generaldebatte; ab Redner-/Rednerinnenrunde 3 nach Schwerpunktthemen gegliedert: Arbeit und Soziales, Inneres, Landesverteidigung, Um­welt, Wirtschaft, Äußeres, Bildung; im Anschluss sind weitere Wortmeldungen möglich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

 


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