Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 119

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Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der Abschottungs- und Flüchtlingsabwehr-Politik der EU durch Missbrauch der Migrationsklausel des Part­nerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Republik Irak ein, der an Sie verteilt wird, weil er sehr umfassend ist.

Im Großen und Ganzen geht es darum, dass EU-Migrationspolitik und Men­schen­rechtspolitik zusammengehören und die Europäische Union auch dafür steht und wir insbesondere den Kanzler, aber auch den Außenminister auffordern, diesbezüglich ganz klare Zeichen zu setzen.

Um auch ein Zeichen dafür zu setzen, dass die Grünen tatsächlich eine oder die einzige Menschenrechtspartei in diesem Parlament sind, haben wir nicht nur diesen umfangreichen Entschließungsantrag hier eingebracht, sondern wird es auch zwei Gegenstimmen aus unserem Klub geben, da die Rückführungsabkommen einfach weiterverhandelt werden müssen und auf menschenrechtsbasierter Basis erfolgen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

15.39


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde in den Kernpunkten erläutert und zur Verteilung gebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alev Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Verstärkung der Abschottungs- und Flüchtlingsabwehr-Politik der EU durch Missbrauch der Migrationsklausel des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Republik Irak

eingebracht im Zuge der Debatte eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1253 d.B.): Partner­schafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (1264 d.B.)

Begründung

Die Verhandlungen der EU mit Irak über ein Partnerschafts- und Kooperations­abkom­men begannen im November 2006 und wurden im November 2009 abgeschlossen. Anschließend wurde der Text des Abkommens im Jahr 2010 paraphiert. Die Unter­zeichnung des Abkommens erfolgte am 11. Mai 2012.

Seit 1. August 2012 sind bereits Teile des Kooperationsabkommens, da es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, vorläufig in Kraft:

Artikel 2 (Wahrung der Grundsätze der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Wahrung des Rechtsstaatsprinzips) sowie

Titel II "Handel und Investitionen",

Titel III "Bereiche der Zusammenarbeit" und

Titel V "Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen"

Andere Teile, darunter jene zur Migrationspolitik, zur Bekämpfung der Korruption und Geldwäsche können zusätzlich nur dann in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten ihre Zustimmung einzeln geben. Dabei geht es um die Inkraftsetzung folgender Teile: Titel I


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