Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 123

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Ich habe das hier auch deswegen ein wenig dargestellt, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass mit diesen und ähnlichen Verträgen die Europäische Union und auch Europa als Ganzes versuchen muss, mit dieser Region in einen anderen Kontakt, in eine andere Zusammenarbeit zu treten und wirklich auf Basis von Werten zu agieren und diese Länder nicht immer nur danach zu taxieren, welche Bodenschätze sie haben, was man da herausholen kann und welche korrupte Oberschicht man dort heranzüchten kann, die dafür sorgt, dass die ökonomischen Interessen der Wohl­standszonen gewahrt sind.

Das ist – abschließend gesagt – natürlich auch eine der vielen Ursachen, warum es dann zu diesen Wanderungsströmen gekommen ist: aus wirtschaftlichen Gründen, wegen Kriegen, wegen Gewalt, wegen all der genannten Dinge, bei denen sicherlich, historisch betrachtet, wir alle eine Mitverantwortung haben. Und daher sind wir auch gefordert, vor Ort dafür zu sorgen, dass es zu Veränderungen kommt, damit die Menschen eine Perspektive haben, um dort zu leben und dort zu bleiben.

Das ist die Geschichte des Irak. Wir können diese Geschichte bei vergleichbaren Län­dern in dieser Region ähnlich darstellen. Ich sage das hier nur deshalb, weil ich glaube, dass es notwendig ist, dass das auch einmal hier erwähnt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


15.43.42

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Abkommen erhebt den Anspruch, ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu sein und sowohl in den Bereichen Kultur und Soziales als auch im Bereich Wirtschaft eine verbesserte Kooperation zwischen dem Irak und der EU zustande zu bringen. Diese Ziele sind selbstverständlich zu unterstützen, daran besteht kein Zweifel. Dazu haben auch meine Vorredner und Vorrednerinnen einiges gesagt.

Gleichzeitig ist es so, dass mit dem Artikel 105 im Partnerschafts- und Kooperations­abkommen eine Migrationsklausel eingeführt wird, die den verpflichtenden Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen dem Irak und der EU festlegt, und dazu gibt es schon Erfahrungswerte. Derzeit wird ja ein Rückübernahmeabkommen zwi­schen der EU und Afghanistan verhandelt. Sie alle konnten den Medien entneh­men, dass die Terrormiliz Taliban vor circa zehn Tagen einen neuen Angriff auf die Stadt Kundus gestartet hat. Gleichzeitig finden aber Verhandlungen darüber statt, dass Menschen, und zwar nicht nur abgelehnte Asylwerber, die afghanische Staatsbürger sind, sondern auch Drittstaatsangehörige und sogar Staatenlose, in dieses kriegszer­rüttete Land, das alles andere als sicher ist und in dem Menschenrechtsverletzungen noch immer an der Tagesordnung sind, zurückgeschoben werden.

Die politische Praxis der letzten Jahre zeigt, dass die Abschottungs- und Flüchtlings­abwehrpolitik der EU immer stärker wird. Und in diesem Zusammenhang ist auch dieser Artikel 105, diese Migrationsklausel, zu sehen. Das heißt, es ist von dem bis­herigen politischen Geschehen her davon auszugehen, dass ein ähnliches Rücküber­nahmeabkommen wie mit Afghanistan auch mit dem Irak abgeschlossen werden wird, was in der Praxis dazu führen wird, dass sogar Staatenlose nach Afghanistan, in ein Land, das noch immer von Terror und Krieg zerrüttet ist und das alles andere als sicher ist, zurückgeschickt werden. (Ruf: Sehr gut!)

Das wäre eine ganz krasse Menschenrechtsverletzung, nämlich die Verletzung des Grundrechts auf Leben … (Abg. Lugar: Das ist ein Blödsinn!) – Ein Blödsinn sei das,


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