Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 194

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Personen, Wirtschaftstreibende sowie Leistungsträger enthalten. Die verstärkte Nut­zung von zentralen Registern hatte im Grunde genommen drei konkrete Ziele: Verwaltungsverfahren zu optimieren, Früherkennung von Sozialbetrug, vor allem durch Scheinfirmen, und Behördenwege für Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, Stichwort One-Stop-Shop.

Kurz zum Sozialbetrug und den Einschätzungen des Rechnungshofes: Nach Schätzungen auch des Bundesministeriums für Finanzen wurden im Prüfungsjahr etwa 300 Scheinfirmen gegründet. Der potenzielle Schaden durch diese Abgaben- und Beitragsausfälle belief sich damals auf rund 300 Millionen €. Systematische Sozial­betrugsfälle könnten durch die Nutzung von Daten aus diesen Registern der Sozialver­sicherungen erkannt und verhindert werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung beschäftigte sich nur eine Gebietskrankenkasse mit einer automatisationsunterstützten Methodik, um solche Fälle zu erkennen. Laut einem Bericht des Sozialministeriums kann eine solche Auswertung aber nur dann effizient erfolgen, wenn möglichst alle Daten erfasst sind.

Das Thema Sicherheit und Datenschutz wurde in vielen Fällen angeführt – es gab damals zum Beispiel keine Fachleute, die IT-Sicherheitsvorfälle als Kernaufgabe wahrgenommen hätten – und etliche andere Punkte.

Grundsätzlich ist abschließend noch zu sagen: Wenn wir es schaffen, separate Behör­denwege obsolet werden zu lassen, ist das die Chance, eine spürbare positive Entwicklung, einen konkreten Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.04

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Den Ausführungen des Kollegen Ottenschläger zum Rechnungshofbericht über die Register im Hauptverband kann ich hinzufügen, dass es stimmt, dass aufgrund der Anregungen des Rechnungshofes in der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum errichtet wurde, welches sich gerade im Sinne des Sozialbetrugsgesetzes speziell einer Risiko- und Auffälligkeitsanalyse widmet.

Kollegin Moser hat gesagt: Nehmen Sie die Ratschläge des Revisors ernst! Ich möchte aber dazusagen, dass es nicht immer so einfach ist, das alles ernst zu nehmen, denn wenn der Rechnungshof in seinem Bericht festhält, wir brauchen einen Früherken­nungs­mechanismus, damit es solche Machenschaften, wie sie mein Vorredner angesprochen hat, nicht mehr geben kann, dann muss man aber ganz konkret auch Folgendes sagen: Mit Beginn eines Dienstverhältnisses – der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an – ist ja die Sozialversicherung verpflichtet, diese Anmeldungen auch vorzunehmen, wohl wissend, dass es einige Firmen gibt – das sind eben Mindestkapitalgesellschaften, das sind auch Limited Contractors und die schon angesprochenen Scheinfirmen –, die oft gar nicht gewillt oder in der Lage sind, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

Ein weiteres Problemfeld in diesem Zusammenhang, wie ja auch der Rechnungshof kritisch angemerkt hat, ist die Frage, ob jemand, wenn es um die konkreten Leistungen geht, überhaupt anspruchsberechtigt ist oder nicht. Und wenn man sagt: Lieber Hauptverband, überprüfe das!, so kann dieser ja hinsichtlich der Frage, ob sich jemand in Österreich aufhalten darf oder nicht, zurzeit rechtmäßig nur auf das Zentrale Melde­register zurückgreifen. In der Praxis muss man aber, weil das Melderegister oft nicht


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