Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 195

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mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt, immer wieder feststellen, dass es zu Problemen kommt.

Da sollten wir hier im Hohen Haus uns schon im Sinne des Rechnungshofberichtes entsprechende Gegenmaßnahmen überlegen, nämlich dass künftig einerseits die Dienstgeber, die keine wirtschaftlichen Hintergründe belegen können, für die Sicherheit der Beitragszahlungen auch etwas anbieten müssen, um zu gewährleisten, dass sie in der Lage sind, diese zu entrichten, und dass andererseits auch bei der Überprüfung, ob sich jemand rechtmäßig in Österreich aufhält oder nicht, stärker an die Bestimmun­gen des ASVG, also des Sozialversicherungsgesetzes, anzuknüpfen ist, um künftig Unklarheiten oder auch unnötige Kostenbelastungen zu vermeiden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.17.11

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf einen anderen Teilbericht, nämlich auf jenen zur Struktur der österreichischen Vertretungen innerhalb der EU.

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung hatte Österreich insgesamt 36 Vertretungen – Botschaften, Generalkonsulate, Kulturforen und zwei Ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen. Österreich war eines von neun EU-Ländern, das in jedem EU-Land eine Vertretung unterhielt.

Welchen Reformbedarf hat der Rechnungshof aufgezeigt? – Er hat Kritik an der Struktur des Vertretungsnetzes geäußert, weil eben diese Struktur nicht nachvoll­ziehbar ist. Man wusste nicht: Warum gibt es eine Vertretung in welchem Land? Wie sind die Vorgaben? Welche Aufgaben hat sie zu erfüllen?

Ein weiterer Kritikpunkt waren die sehr hohen Personalkosten. Überdurchschnittlich viele Bedienstete aus Österreich wurden ins Ausland entsandt, dadurch fielen hohe Auslandsspesen an. Günstigere Varianten wären beispielsweise gewesen, Leute vor Ort zu engagieren oder aber Roving Ambassadors zu installieren – das sind jene, die zwar in einem Land akkreditiert sind, aber ihr Büro in Wien haben.

Weiteres Sparpotenzial hat man bei der Zusammenlegung von Standorten gesehen. Da hat man in Brüssel auch einen Anfang gemacht. Man hat in Rom beispielsweise Immobilienprojekte reduziert. Jetzt gilt es aber abzuklären, ob durch weitere Zusammenlegungen bei anderen Vertretungen noch Synergieeffekte erzielt werden könnten. Laut dem vorliegenden Bericht gibt es da noch Luft nach oben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Bundesfinanzgesetz 2013 Wirkungs­ziele festgelegt, die für ein wirklich aussagekräftiges Controlling geeignet sind. Welche Wirkungsziele sind jetzt im Bereich der Vertretungen Österreichs gemeint? – Die Empfehlung des Rechnungshofes lautet, Wirkungsziele in Form von Arbeitsprogram­men festzuschreiben.

Ich habe dazu den Herrn Außenminister im Rechnungshofausschuss zum Status befragt. Die Arbeitsprogramme gibt es, und er hat gemeint, diese Programme sollten ab dem heurigen Jahr regelmäßig evaluiert werden.

Jetzt wäre es natürlich interessant zu wissen: Gibt es diese Evaluierung bereits, findet sie schon statt? Gibt es Ergebnisse? Wenn ja: Welche Schlüsse kann man daraus ziehen, um nämlich zu gewährleisten, dass im Bereich der österreichischen Vertretun-


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