Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 209

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

denn die laute Wortmeldung, als es damals in Kärnten diesen Wirbel gegeben hat und als ihr in der Bundesregierung wart?

Mut hier gegenüber anderen Parteien zu haben, ist lustig und jetzt spannend. (Abg. Lausch: Sie erzählen uns jedes Mal dasselbe, merken Sie das nicht?) – Sie können jetzt gerne schreien, aber diesen Mut muss man in der eigenen Parteisitzung auf­bringen und Herrn Kickl, Herrn Strache und wie sie alle heißen offen sagen: Seien wir sauber, arbeiten wir ordentlich! Sie können gerne herausschreien, aber ich glaube, man sollte auch in der eigenen Partei den Mut dazu haben, nicht nur hier, wenn es darum geht, die anderen Parteien anzupatzen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin. (Zwischenrufe bei der FPÖ in Richtung des Abg. Kucher.) – Ich bitte um Ruhe.

 


20.06.40

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Erlauben Sie mir jetzt in aller Kürze, obwohl das Thema Sonderaufgaben des Rechnungshofes nach dem Parteiengesetz, Medientransparenzgesetz und Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz schon sehr oft in diesem Hohen Haus diskutiert wurde, noch einmal die Position des Rechnungshofes zu erläutern.

In der nächsten Woche finden Budgetberatungen im Hohen Haus statt, und natürlich muss ich einleitend darauf hinweisen, dass wir infolge dieser Sonderaufgaben per­sonelle Ressourcen mit dem Volumen von jährlich mindestens 500 000 € binden. Diese Mittel fehlen dann dem Rechnungshof bei der Erfüllung seiner Kernaufgaben, und diese sind Prüfen und Beraten.

Der Rechnungshof hat den Bericht zu diesen Sonderaufgaben vorgelegt und fest­gestellt, dass ihm nur eingeschränkte Prüfrechte zustehen. Damit kann er die übliche Form der Kontrolle und Prüfung nicht durchführen. Wie Sie alle wissen, steht, durch die Veröffentlichung der Berichte auf der Homepage „Rechnungshof“ drauf, aber es ist nicht „Rechnungshof“ drinnen. Es fehlen originäre Einschau- und Prüfrechte.

Diese Regelung ist eine Folge eines Transparenzpakets. Der Rechnungshof steht für Transparenz und tritt für die Stärkung von Transparenz ein, aber Transparenz im Sinne der Maßstäbe des Rechnungshofes ist nur dann gewährleistet, wenn der Rech­nungshof zunächst eingesehen und geprüft hat und darauf basierend Feststellungen formulieren kann. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben oder ermöglichen dem Rechnungshof die Schaffung einer umfassenden Transparenz hinsichtlich der Parteienfinanzierung in Österreich in diesem Sinne nicht.

Ich halte deshalb jetzt noch einmal fest – das ist eine Position, die Sie vom Rech­nungshof schon kennen und die ich aufrechterhalte –: Wenn dem Rechnungshof keine wirklichen Prüfungsbefugnisse eingeräumt oder zugestanden werden, dann tritt der Rechnungshof für einen Rückzug aus diesem Aufgabenbereich ein. Es wäre mein Appell an den Gesetzgeber, entweder eine vollständige Prüfkompetenz mit Einschau­rechten vorzusehen, sodass das auch das Prädikat „Kontrolle“ verdient, oder eben die Entlastung des Rechnungshofes von diesen Sonderaufgaben.

Auch bei der Medientransparenz geht es um die Rolle des Rechnungshofes. Der Rech­nungshof hat in diesem Bericht Vorschläge gemacht, wie Meldepflichten verbessert werden könnten, wie man zu Vereinfachungen kommt, denn es gibt da auch einen hohen Verwaltungsmehraufwand, sowohl für die kontrollunterworfenen Rechtsträger als auch für den Rechnungshof. Das ist nicht effizient, und das sollte man vermeiden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite