Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 210

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Auch sollte durch eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen und richtigen Mel­dung der Vermögenswerte nach dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz die Qualität der Vermögensmeldungen verbessert werden. Alles Weitere können Sie diesem Bericht zu den Sonderaufgaben des Rechnungshofes entnehmen. Ich bitte Sie, in die Debatte dazu einzusteigen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.10

20.10.24

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

In die Debatte wird, glaube ich, niemand mehr einsteigen, Frau Präsidentin, weil sie nämlich geschlossen ist.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatterin auf ein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-190 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rech­nungshofausschusses, seinen Bericht 1314 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.11.318. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1294 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 – EO-Nov. 2016) (1306 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen (1307 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


20.12.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Antrag, über den ich jetzt spreche, geht es darum, dass es gesetzlich möglich ist, bei Unterhalts­verpflichtungen 25 Prozent unter das sogenannte Existenzminimum zu pfänden. Das ist seit Jahren gesetzlich vorgesehen und auch gängige Praxis, wird also durchaus so durchgeführt.

 


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