Boot holen müssen. Es gibt viele Fragen, viele Unsicherheitsfaktoren in diesem Bereich. Das beginnt schon bei der Amtshandlung, bei der Abnahme von Gegenständen, das verläuft ja sehr oft auch nicht friktionsfrei. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Transports: Was passiert, wenn ich diesen Fernseher beschädige? Wo verwahre ich diese Fahrnisse? Genügt es, wenn ich sie im Büro einsperre? Was passiert, wenn der Gegenstand nicht versteigert werden kann? Wie erreiche ich den Verpflichteten wieder? Und so weiter. Es gibt hier also noch viele Fragen, auf die es klare und rechtssichere Antworten brauchen wird. Es braucht hier einfach auch eine normative Überzeugung der Mitarbeiter.
Zum Schluss kommend darf ich aber festhalten, dass diese Novelle in sich schlüssig ist, dass sie den gestellten Anforderungen durchaus gerecht wird, auch wenn sich die Veränderungen in einem durchaus überschaubaren Rahmen halten. Das eine oder andere hätte vielleicht doch ein bisschen anders gemacht werden können, aber in ihrer Gesamtheit ist sie doch gelungen, und wir werden dieser Novelle daher auch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.38
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle zur Exekutionsordnung hat viele kleine Punkte, die wir unterstützen. Im Zentrum steht für uns ein Punkt, der eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Mein Vorredner hat es an sich schon angesprochen: Immer dann, wenn ein Schuldner mehrere Arbeitgeber hat, hat es ein massives Problem bei der Berechnung des Existenzminimums gegeben. Das war nicht ganz einfach. Man musste schauen, welcher Lohnteil gepfändet werden konnte und welcher als Existenzminimum erhalten bleiben musste. Das Problem war natürlich, dass so ein Arbeitnehmer, der mehrere Arbeitgeber hatte, dann natürlich Probleme bei seinem neuen Arbeitgeber hatte, weil das ein enormer Aufwand für den Arbeitgeber war, der unattraktiv war. Solche Personen hatten es dann möglicherweise am Arbeitsmarkt auch schwerer, eine Beschäftigung zu finden, und das hat natürlich das Fortkommen erschwert.
Ich meine, es ist insgesamt ein Missstand, dass Unternehmen für die Schuldner da quasi als Inkassobüros missbraucht werden. Das ist immer eine Schwierigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Jobsuche, wenn sich herausstellt, dass eine Exekution läuft, da der Unternehmer dann – weil das natürlich ein zusätzlicher Aufwand ist – gerne einen Bogen um solche MitarbeiterInnen macht und deren Fortkommen und damit auch die Entschuldung erschwert. Jetzt ist dieses Problem zumindest dann gelöst, wenn es mehrere Arbeitgeber gibt, dann ist künftig das Gericht zuständig. Das ist ein kleiner Schritt, aber ein sinnvoller Schritt.
Der zweite Antrag, den wir heute diskutieren, ist der Antrag der FPÖ, bei Unterhaltsschulden nicht mehr unter das Existenzminimum zu gehen. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, halten aber das Anliegen für richtig, und ich möchte erklären, wo unsere Differenz liegt.
Grundsätzlich soll gelten, das Existenzminimum ist das Existenzminimum. Keiner soll unter dieses Existenzminimum gepfändet werden, da dieses ja eine Grenze definiert, mit der man auskommen soll. Nur halte ich die Lösung, die die FPÖ vorschlägt, für falsch, da die FPÖ sagt, der Staat solle einspringen. Ich sage etwas anderes: Wenn jemand Versandhausschulden und Unterhaltsschulden hat, dann sind die Unterhaltsschulden vor den Versandhausschulden zu privilegieren, dann gehen Unterhaltsschulden vor, und das Versandhaus muss warten. Das ist eine bessere Lösung, als dass
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