Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 38

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Im Ergebnis werden wir jedenfalls dem Zentralen Wählerregister natürlich grundsätz­lich zustimmen, weil das eine sinnvolle Regelung ist, wir werden aber in dritter Lesung nicht zustimmen, weil es da offenbar eine Regelung geben soll, die nur darauf abzielt, dass SPÖ und ÖVP ihr Machtkartell weiter einzementieren, die nur darauf abzielt, dass sie den Menschen keinen leichteren Zugang zur Demokratie und zur Möglichkeit, pas­siv an Wahlen teilzunehmen, geben wollen, und die klar zeigt, was sie von mehr de­mokratischer Vielfalt in diesem Land halten, nämlich gar nichts. Genau deswegen sind sie auch nicht bereit, da einen richtigen Schritt zu gehen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte in die Hand zu geben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Das war eine Entgleisung, eine Frechheit gegenüber den Bürgermeistern!)

10.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schie­der. – Bitte.

 


10.26.32

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Diskussion und Beschlussfassung über die Wahlrechtsreform sind, glaube ich, ein ganz wesentlicher Schritt. Ein Punkt darin wurde nämlich schon sehr lang verhandelt und ist ganz wichtig, nämlich der Punkt betreffend eine österreichweit einheitliche Wählerevidenz und ein österreichweit einheitliches Wählerregister. Das ist für die Zukunft eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Durchführung der Wahlen, das ist auch eine wichtige Voraussetzung für zukünftige Volksbefragungen, Volksbegehren und alles, was damit zusammenhängt, und es ist somit auch ein entscheidendes, zwar sehr technisches, aber wichtiges Kernstück für die Wahlrechtsreform.

Die anderen Punkte, die heute hier vorliegen, sind jene, die notwendig sind, damit die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember gut durchgeführt werden kann, beziehungs­weise wurden damit auch gleich für alle anderen Wahlen entscheidende Klarstellungen getroffen, dass nämlich zum Beispiel der Stimmzettel entweder vom Wahlleiter oder der Wahlleiterin oder vom Wähler oder der Wählerin selbst eingeworfen werden kann. Ebenso gibt es bessere, klarere Formulierungen für die Abläufe innerhalb der Wahl­kommissionen, sodass sich diese auch helfen lassen können und dergleichen. Auch das wird damit geregelt, ebenso wie die Sprengeleinteilung für das Bundesland Nie­derösterreich.

Wenn sich der geneigte Fernsehzuschauer heute fragt: War es das jetzt mit der kleinen Wahlrechtsreform?, dann lautet die Antwort: Nein! Wir wollen die weiteren Fragen, die wir für die Wahlrechtsreform im Zuge der letzten Monate diskutiert haben, quasi im nächsten Semester, also im ersten Halbjahr 2017, auch noch finalisieren.

Ich kann auch dazu sagen: Für uns als sozialdemokratische Fraktion sind Wahlen das Kernstück der Demokratie, und dazu zählt aus diesem Grund auch jener Bereich, in welchem man genau nachdenken muss, bevor man Beschlüsse fasst, weil man damit sehr behutsam umgehen muss, denn die Demokratie lebt auch davon, wie man sie er­lebt und wie man etwas versteht und durchführt.

Daher sind wir zum Beispiel – um das hier auch klar zu deponieren – gegenüber elek­tronischen Abstimmungsmechanismen bei Wahlen sehr, sehr skeptisch, weil wir immer wieder sehen, dass das im Ausland nicht sehr gut funktioniert, und auch hinsichtlich der Missbrauchssicherheit, die schon bei anderen Möglichkeiten zur Mitbestimmung durch die Wähler in Diskussion steht, gibt es hier keine positive Antwort.

All das werden wir aber nach der Bundespräsidentenwahl intensiv diskutieren und hier auch rasch beschließen. In diesem Sinne freue ich mich aber, dass heute dieser erste Schritt für eine Wahlrechtsreform erfolgen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

10.29

 


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