Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 41

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muss man der Bevölkerung auch sagen, dass dadurch viele Beschlüsse in diesem Land nicht rasch genug fallen. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Sie, Herr Kollege Strolz, fordern doch immer, dass rasch gehandelt wird, aber Sie selbst verhindern dann, dass Beschlüsse rasch fallen, damit wir ein zentrales Wählerregister bekommen, in dem alle in einer Datei erfasst sind, gemäß dem es keine doppelte Stimmabgabe mehr gibt und mit dem sichergestellt wird, dass man Volksbegehren auch elektronisch per Handy­signatur unterstützen kann. (Abg. Strolz: Super! Bravo!) – Sagen Sie Bravo; es ist eine tolle Sache, die wir da machen, und die Bürgerinnen und Bürger werden mit Ihrer Kritik nichts anfangen können! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerstl und Dr. Witt­mann einbringen, in dem es im Besonderen darum geht, dass den Ländern und Ge­meinden die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie Daten der Wählerevidenzen auf­grund der Landesgesetzgebung im Zentralen Wählerregister speichern können. Was heißt das konkret? – Zweitwohnsitzbesitzer sind auch einzutragen. Das soll auch eine Möglichkeit sein, es soll, was bisher nur nach Landeswahlrecht gespeichert wurde, jetzt auch in ein zentrales Wählerregister eingehen, sodass alle Daten erfasst sind und da­mit es auch keine doppelte Buchführung gibt.

Zweitens stellen wir nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nun sicher, dass wir der gesamten Bezirkswahlbehörde die Möglichkeit geben, Stimmen auszu­zählen, und dass auch die Bezirkswahlbehörde als solche und nicht nur der Wahlleiter die Wahlkuverts öffnen kann, was ja bei der letzten Bundespräsidentenwahl dazu ge­führt hat und mit ein Grund war, dass die Wahl aufgehoben werden musste, weil der Wahlleiter allein nicht in der Lage war, 6 000 oder 7 000 Wahlkuverts zu öffnen. Dafür wird ihm jetzt auch die Möglichkeit gegeben, Hilfsorgane hinzuzuziehen. Damit wollen wir erstens die Wahl zum Schluss rascher abwickeln können, damit wir schneller zu ei­nem Ergebnis kommen, und wir wollen damit sicherstellen, dass alle politischen Par­teien, die an der Wahl beteiligt sind, auch in der Bezirkswahlbehörde an allen Handlun­gen teilhaben können.

Dafür danke ich jetzt allen Parteien, die mit ihrer Zustimmung heute dieses Zentrale Wählerregister für mehr Sicherheit in Österreich, für mehr Transparenz und für eine leichtere Partizipation bei der Mitwirkung an Volksbegehren ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläu­tert – und wird gerade verteilt –, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesprä­sidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert, das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 erlassen sowie das Volksbegehrengesetz 1973 und das Wählerevidenzgesetz 1973 aufgehoben wer­den (Wahlrechtsänderungsgesetz 2017) (1298 d.B.)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (1298 d.B.) angeschlossene Gesetzes­entwurf wird wie folgt geändert:

 


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