Also, meine Damen und Herren, es ist zu wenig, dass man sich hier herausstellt und bei jeder Gelegenheit unseren Kolleginnen und Kollegen von der Exekutive mitteilt, wie tüchtig sie sind, wenn man auf der anderen Seite nicht bereit ist, für Gerechtigkeit zu sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade für die Exekutive ist es aber wichtig, dass Gerechtigkeit gegeben ist. Deswegen kann ich wirklich nur an Sie appellieren: Nehmen Sie sich noch einmal zurück! Überlegen wir uns das Ganze! Gehen wir noch einmal in die Begutachtung und schauen wir, dass wir für alle öffentlich Bediensteten das Beste herauskriegen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1296 der Beilagen.
Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das ist die Mehrheit.
Dritte Lesung: Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1325 … (Abg. Rasinger befindet sich nach einem Gespräch mit Abg. Spindelberger noch im Bereich der Bankreihen der SPÖ.) – Herr Kollege Rasinger, ich kann Ihnen auch einen Sitzplan geben. (Heiterkeit und Zwischenrufe. – Abg. Rasinger begibt sich zu seinem Sitzplatz.)
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1325 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die dringend nötige Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes für den Öffentlichen Dienst.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen. (E 179.)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird (1309 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Ich war überzeugt, dass Kollege Rasinger auch von dieser Seite gleich abgestimmt hätte.
Ich möchte zu Beginn aber meiner wirklichen Freude darüber Ausdruck verleihen, dass du, sehr geehrte Bundesministerin Oberhauser, den Weg zu uns gefunden hast. Dies zeigt für mich, dass du wieder auf dem Weg der Besserung bist und dich wieder voll dem Gesundheitswesen widmen kannst. Das freut mich wirklich ganz riesig! (Allgemeiner Beifall.)
In meinem Redebeitrag geht es darum, dass es wieder einmal durch EU-Richtlinien notwendig wurde, die österreichische Gesetzeslage, im konkreten Fall das Gewebesicherheitsgesetz, zu adaptieren. Da geht es einerseits um eine Einfuhrrichtlinie, und in dieser Richtlinie wird festgehalten, dass die 13 zurzeit in Österreich zugelassenen Gewebebanken, die Zellen und Gewebe aus dem Ausland, besser gesagt, aus Drittstaaten einführen, nicht nur einer Bewilligung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen bedürfen, sondern dass diese Gewebebanken auch verpflichtet wer-
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