Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 77

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den, nach ganz genauen Vorschriften mit den Drittstaatslieferanten detaillierte Verträge abzuschließen, damit gewährleistet ist, dass diese europäischen hohen Werte auch bei den Drittstaaten sichergestellt werden.

Neben dieser Einfuhrrichtlinie geht es aber auch noch um die sogenannte Kodierungs­richtlinie. Da werden sich wieder viele, die sich nicht mit der Materie beschäftigt haben, fragen: Was ist das schon wieder? – Da geht es um die Verwendung eines verpflich­tenden einheitlichen europäischen Codes bei der Ein- und Ausfuhr von menschlichen Geweben und Zellen, um zu gewährleisten, dass innerhalb der Europäischen Union eine Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt erleichtert wird. Die EU-Kommission stellt zu diesem Zweck eine öffentlich zugängliche Kodierungs­plattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der EU im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit den entsprechenden Codes zur Verfügung. Und obwohl es in der Vergangenheit, wenn ich dem Jahresbericht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen folgen kann, in Österreich kaum zu schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen ist, führt diese ge­setzliche Änderung meines Erachtens zu noch mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten, die sich zum Beispiel einer gentherapeutischen Behandlung unterzie­hen müssen.

Das ist aus meiner Sicht wirklich ein wichtiges Vorhaben, weshalb ich auch Sie alle bit­te, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Singer.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger – von der ÖVP, wohlgemerkt. – Bitte.

 


12.32.47

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Beim Gewebesicherheitsgesetz geht es scheinbar um ei­nen sperrigen Titel, aber in Wirklichkeit geht es um Qualität im Gesundheitswesen. Wir erfüllen hier, was die EU uns sagt, aber es geht ja nicht nur um die EU, sondern es geht um den Schutz des Patienten, und Schutz des Patienten heißt auch: Selbst wenn der Anteil der Fälle, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, oft nur im Promillebereich liegt, ist natürlich jeder Einzelfall, in dem etwas schiefgeht, ein tragischer Fall.

Darum glaube ich, es wird hier eine sinnvolle Abwägung zwischen Risiko und Büro­kratie getroffen, und in Summe brauchen wir uns dann international nicht zu genieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


12.33.44

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Auch von unserer Seite: Schön, dass es Ihnen wieder gut geht, Frau Minister Oberhauser! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders begrüßen möchte ich eine auf der Galerie anwesende Besuchergruppe aus Oberösterreich, aus dem Bezirk Rohrbach und Ur­fahr-Umgebung. Willkommen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Das hier zur Beschlussfassung anstehende Gewebesicherheitsgesetz trägt einem wich­tigen Wirkungsziel im Budgetvoranschlag des Jahres 2016 Rechnung, nämlich der „Si­cherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der ge­samten Bevölkerung (…)“. Daher gibt es da von freiheitlicher Seite kaum Einwände. Es ist der Frau Bundesministerin auch zu danken, dass sie die in der Begutachtungsphase


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