rabgesetzt haben. Im ländlichen Bereich ist dabei die Grenze von den 5 500 zu versorgenden Personen gefallen. Mit der heutigen Novelle machen wir das allgemein, dass nicht nur im ländlichen Bereich, sondern auch überall anders die derzeitige Grenze von 5 500 unterschritten werden kann. Ich denke, das ist besonders wichtig in wachsenden Siedlungsgebieten, wo sich Ambulatorien in der Nähe befinden oder bei Verkehrsknotenpunkten, bei Flughäfen, wo wir diese Regelung auch anwenden.
Ein Punkt, den ich noch anführen möchte, den wir uns für die Zukunft auch noch überlegen sollten, ist ein Kriterienkatalog, den wir den Bezirksbehörden zur Verfügung stellen, damit es hierzu einheitliche Entscheidungen in ganz Österreich gibt.
In diesem Sinne möchte ich vielleicht noch auf Herrn
Kollegen Loacker hinweisen, der den Entschließungsantrag eingebracht hat,
zu dem ich sage: Es gibt ja schon den
24-Stunden-Bereitschaftsdienst der Apotheken, und auch die Filialapotheken sind
bereits jetzt möglich.
Daher will ich abschließend nur mehr sagen: Arbeiten wir gemeinsam weiter, um die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich und in allen anderen Bereichen für unsere Bevölkerung auch in Zukunft sicherstellen zu können! (Beifall bei der ÖVP.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte schön.
13.16
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich gehe davon aus, dass die gesicherte, flächendeckende und bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung uns allen ein großes und gemeinsames Anliegen ist. Ich spreche hier nicht nur von der Adaptierung der Apothekenregulierung, sondern im Allgemeinen.
Wir sollten froh und dankbar sein, dass wir in einem Land leben, in dem es eine gute Gesundheitsversorgung gibt, um die uns viele Länder beneiden. Natürlich werden wir auch in Zukunft mit vielen Herausforderungen zu kämpfen haben, und ich glaube, es ist der Auftrag der Bürger an uns – da spreche ich besonders den ländlichen Raum an –, dies bestmöglich zu tun, welchen Bereich das auch immer betrifft, sei es die Netzdichte von Ärztinnen und Ärzten auf dem Land, die Verfügbarkeit von Rettungs- und Krankenwagen oder die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten.
An dieser Stelle danke ich der Ministerin für die Unterstützung, dass diese Änderung jetzt im Apothekengesetz vorgenommen werden kann. Ich hoffe sehr, dass wir auch in Zukunft immer wieder eine faire Gesprächsbasis finden und weiterhin für die Menschen arbeiten und anpacken können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1310 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
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