Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der maximalen wöchentlichen Betriebszeit von Apotheken sowie Aufheben der Bedarfsprüfung für Filialapotheken.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1695/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begleitforschung zur De-Institutionalisierung und selbstbestimmtem Wohnen von Menschen mit Behinderungen (1322 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen jetzt zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
13.19
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
„Meine Wohnung ist mir sehr wichtig, weil ich selber meine Sachen machen will. Warum, wieso und weshalb mache ich das so und nicht anders? – das mag ich nicht diskutieren. Außerdem mag ich auch meine Ruhe haben wenn mir danach ist.“ – Das ist ein Zitat einer Bewohnerin einer besonderen Wohnform in Vorarlberg, ein Zitat, das wahrscheinlich für viele von uns – ich möchte sagen, für uns alle – eigentlich selbstverständlich klingt, sehr banal klingt. Wenn man aber ein Mensch mit Behinderung ist, schaut das völlig anders aus.
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden, nach einem autonomen, selbstbestimmten Leben scheitert in Österreich einfach sehr oft an den nicht vorhandenen Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Es ist eigentlich immer noch die Regel, dass Menschen mit Behinderungen in vorgegebenen Einrichtungen wohnen müssen. Oftmals sind diese Wohneinrichtungen auch gleichzeitig der Arbeitsplatz des Menschen mit Behinderung oder sein Therapieplatz. Das ist ein Umstand, den wir uns alle wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, denn wir gehen einfach von der Wohnung in die Arbeit. Das ist wichtig für ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben. Die Tatsache, dass es noch immer sehr viele Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gibt, widerspricht eigentlich der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – im Artikel 19 dieser ist ein selbstbestimmtes Leben festgeschrieben.
Das ist aus meiner Sicht ein Zustand, der, vor allem in Hinblick auf die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, einfach zu ändern wäre. Im Nationalen Aktionsplan Behinderung sind Ziele der De-Institutionalisierung festgeschrieben – der UN-Staatenbericht gibt Österreich eigentlich noch kein befriedigendes Zeugnis –, und wir haben noch einigen Nachholbedarf, um diese tatsächlich gewährleisten zu können, vor allem was den Assistenzbedarf für Menschen mit Behinderungen betrifft. Deswegen finde ich es schade, dass es im Finanzausgleich nicht gelungen ist, diesen Inklusionsfonds mit Geld zu dotieren. Ich denke, daran müsste man gemeinsam weiterarbeiten.
Es gibt aber auch in Österreich gute Beispiele für alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. In diesem Antrag, den wir heute gemeinsam beschließen werden – im Ausschuss war der Beschluss ja einstimmig –, wird der Bundesminister auf-
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