Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 93

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wieder nicht gelungen, mehr Geld für diesen Bereich herauszuschlagen. Herr Bundes­minister, das ist sehr schade!

Ich glaube, dass – man hat das in den letzten Jahren gesehen – immer mehr Ideen und Initiativen auf die lange Bank geschoben werden, wenn es darum geht, für Men­schen mit Behinderungen Verbesserungen zu erreichen. Das halte ich für einen be­schämenden Weg, denn es handelt sich um eine große Gruppe von Menschen, die es nicht leicht hat und ohnehin schon benachteiligt ist im Leben. Deshalb hat die Gesell­schaft auch die Verpflichtung, für diese Gruppe die bestmöglichen Rahmenbedingun­gen zu schaffen. Es ist fast beschämend, von der UNO ermahnt werden zu müssen, dass wir das, was wir eigentlich hätten leisten sollen, noch nicht getan haben.

In diesem Sinne ist dieser Antrag ein guter, richtiger und wichtiger. Der Antrag ist nur das eine, viel wichtiger ist es natürlich – und das hoffe ich –, dass wir ihn so bald wie möglich umsetzen und es auch für alle Betroffenen zu einer befriedigenden Lösung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


13.29.03

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! Der zur Debatte stehende Antrag ist die Grundlage für die De-Institutionalisierung, um Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben möchten, ein selbständiges Le­bens zu gewährleisten.

Die De-Institutionalisierung ist ein sehr komplexer Begriff, weshalb ich ihn noch einmal präzisieren möchte. Er besagt, dass Menschen selbstbestimmt leben und wohnen dür­fen. Sie sollen entscheiden dürfen, wo sie leben möchten, und nicht in Heimen unter­gebracht werden, wie es die alte Struktur vorsieht. Nicht entscheiden zu dürfen, wo man lebt, soll abgeschafft werden, denn Menschen sollen selbstbestimmt leben.

In München beispielsweise gibt es ein sogenanntes Best-Practice-Beispiel. Dort leben Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Studenten, die nicht mit einer Behinde­rung leben. Das heißt, die StudentInnen zahlen keine Miete und keine Gebühren, leis­ten aber soziale Arbeit, indem sie mit diesen Menschen gemeinsam leben und sie im Alltag unterstützen. Sie lernen zusätzlich den Umgang mit Menschen mit Behinderun­gen und erwerben soziale Kompetenzen. Letztlich ist es eine Horizonterweiterung für alle Beteiligten.

Das heißt, es gibt sehr viele solcher guten Beispiele, auch österreichweit gibt es ein paar, und diese Begleitstudie soll eben dem Zweck dienen, genau diese zu finden und ihren Einsatz zu erweitern. Im Herbst des Jahres 2013 haben wir uns in Genf zu­sammengefunden. Auch dort hat die UN-Staatenprüfung gezeigt, dass Österreich noch viele Aufgaben zu erfüllen hat, so soll beispielsweise ein Weg gefunden werden, der von der Nutzung der Heime wegführt.

Dieser Antrag betrifft die Begleitforschung und noch nicht die konkrete Umsetzung, wir gehen also erst die Anfangsschritte. Das heißt, wir möchten die De-Institutionalisierung vorantreiben – das ist quasi der erste Schritt.

In Österreich sind Menschen nicht wirklich auf Menschen mit Behinderungen sensibili­siert. Sie kennen den Umgang mit ihnen nicht und sehen sie als etwas Besonderes, et­was anderes. Eine allgemein bessere Wahrnehmung, welche noch nicht selbstver­ständlich ist, wird hoffentlich immer mehr erreicht werden, denn erst dann, wenn Men-


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