Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 120

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Was Sie vorhaben, ist nämlich, dass Sie dieses Quartal aus den Rücklagen speisen, aus diesen Quersubventionskanälen, die Sie da kreiert haben – nämlich: Der Steuer­zahler soll es tragen!

Also Sie sagen, die Bauern zahlen es sich selbst – aber die Bauern zahlen es sich nicht selbst. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Sie haben ja zu 80 Prozent querfinan­zierte Kassen. Eigentlich will man dieses eine Quartal bäuerliche Sozialversicherungs­beiträge auf die Allgemeinheit überwälzen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) So weit kommt es noch, dass man bei uns Pensionsmonate und Pensionskontogutschriften bekommt, die man sich von anderen zahlen lässt – und am Schluss trifft es immer die Gemein­schaft der Steuerzahler.

Wir haben da ein intransparentes System. Wir haben, wenn man die Krankenfürsor­geanstalten der Länder und Gemeinden mitzählt, 35 Krankenversicherungsträger in dem kleinen Land, und manche davon haben es sich super eingerichtet. Viele davon haben sich aus der Solidarität verabschiedet, und die normalen Versicherten in den Gebietskrankenkassen dürfen die Privilegien der anderen, insbesondere der kleinen Kas­sen, finanzieren.

Das gehört abgestellt, und diese verschiedenen Hebesätze für die verschiedenen Kas­sen gehören auch abgestellt. Das gehört vereinheitlicht: gleiches Recht für alle, für alle Versicherten, für alle Steuerzahler, ohne Privilegien für Sonderkassen! (Beifall bei den NEOS.)

15.08


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam: Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Wöginger – in Richtung NEOS –: Du hast keine Ahnung, worum es bei den Bauern geht! – Abg. Strolz: Ich bin ein Bauernbua! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


15.09.12

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Krank sein ist nie angenehm. Für die Menschen ist es daher wichtig, zu wissen, dass man auf ein Gesundheitssystem zählen kann, das dann gute medizinische Versorgung bringt, wenn es auch wirklich notwendig ist, und dass es nicht davon abhängt, ob man auf dem Konto bei der Bank Geld hat oder sonstige fi­nanzielle Mittel dafür aufwenden muss.

Österreich hat ein solidarisches Gesundheitssystem, das allen Menschen, egal, aus welchen sozialen Schichten sie kommen, bestmögliche medizinische Versorgung an­bieten kann. Das österreichische Sozialversicherungssystem beruht auf dem Prinzip der Pflichtversicherung, der Solidarität und der Selbstverwaltung und wird überwiegend durch Versicherungsbeiträge finanziert.

Solidarität wird darüber hinaus auch in einem Ausgleich zwischen schutzbedürftigen und weniger schutzbedürftigen Personen, wie etwa einkommensstarken und einkom­mensschwachen Gruppen, erreicht.

Beiträge von aktiven Beitragszeiten werden in der Regel zu annähernd gleichen Teilen von Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen gespeist. Derzeit zahlen Arbeiter 3,87 Pro­zent und Unternehmen 3,78 Prozent, also gesamt derzeit 7,65 Prozent.

Pensionistinnen und Pensionisten sind verpflichtend krankenversichert. Die Mehrheit von ihnen bezieht eine Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und zahlt davon – das wurde heute schon angesprochen – 5,1 Prozent von der Bruttopen­sion. Die Beiträge werden von den Sozialversicherungsträgern an die Krankenkassen überwiesen. Da Pensionistinnen und Pensionisten keinen Dienstgeberbeitrag zahlen,


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