Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 121

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zahlt der Bund für die Pensionsversicherung einen fiktiven Dienstgeberanteil, der über die Krankenversicherung mit dem Hebesatz berechnet wird, in das System ein.

Die Solidaritätsgemeinschaft finanziert also diese Krankenversicherung der Pensionis­tinnen und Pensionisten mit. Zuständig dafür sind die Pensionsversicherungsanstalten. Daher ist auch der unterschiedliche Beitrag, der heute angesprochen worden ist, inso­fern interessant, als natürlich jede Versicherung in ihrer Struktur anders ist, das Ver­hältnis zwischen Aktiven und Pensionisten in jeder Anstalt unterschiedlich ist. Versi­cherungsanstalten mit mehr Pensionisten haben etwas andere Problematiken als Ver­sicherungsanstalten mit sehr vielen aktiven Beitragszahlern.

Einige Versicherungsanstalten legen daher Rücklagen an, die vor allem dann für Leis­tungen heranzuziehen sind, wenn man Probleme innerhalb der Versicherungsanstalt selbst hat. Mir ist es daher wichtig, hier auch zu betonen, dass die Thematik, dass in den Versicherungsanstalten Rücklagen angelegt werden, nicht negativ gesehen wer­den soll, sondern dass es grundsätzlich wichtig und notwendig ist, auch auf Rücklagen zurückgreifen zu können.

Das Thema, das vorhin im Zusammenhang mit der Versicherungsanstalt der Bauern angesprochen worden ist, ist natürlich ein eigenes Problem, wobei ich es natürlich auch nicht unbedingt positiv sehe, dass man auf diese Rücklagen zugreift, und wobei mir bewusst ist, dass die Landwirte in Österreich derzeit in einer sehr schwierige Si­tuation sind. Man sollte aber darüber diskutieren, ob nicht andere Unterstützungen mög­lich wären.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, auch die Diskussion zur Reduzierung der Sozialversicherungsträger wird hier immer wieder hereingebracht. Fakt ist, dass die Sozialversicherungsträger für ihre Versicherten eine hervorragende Leistung erbringen. Zusammenlegungen und Reduzierungen von Versicherungsträgern heißt ja noch lange nicht, dass man besser und sparsamer ist. Daher: Schritt für Schritt setzen, Zahlen und Fakten auf den Tisch legen, dann kann man über viele Dinge reden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


15.13.59

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, wenn man Sie so reden hört, hat man den Eindruck, dass Sie wahrscheinlich noch nie selbständig haben arbeiten müssen, näm­lich finanziell verantwortlich selbständig, und möglicherweise in Jobs unterwegs waren, in denen finanziell auch noch ein relativ warmer Wind gegangen ist (Zwischenruf des Abg. Rädler) – zumindest habe ich den Eindruck, wenn man sich hier herstellt und so redet, wie Sie geredet haben.

Klartext zu dem Vorwurf, der schriftlich vorliegt – formuliert haben Sie ihn ein wenig anders –, die Krankenkassen würden einen Trick verwenden und für die Hebesätze gä­be es sowieso keine Logik: Es ist relativ einfach, das kann man klar sagen. Es gibt keinen Trick, und es hat eine ganz logische Begründung. Es ist nun einmal so: Es gibt ein wichtiges Finanzierungselement bei allen Krankenversicherungen, und das ist letzt­lich der Hebesatz in der Krankenversicherung der Pensionisten – wie schon einmal ge­sagt worden ist, mit 5,1 Prozent –, das ist keine Frage. Letztlich werden dann gemäß dem Hebesatz, der angesprochen worden ist, mit Bundesgeld die finanziellen Nachtei­le ausgeglichen, die Versicherungen dort haben, wo die Pensionisten sozusagen wenig Einkommen haben oder wo einfach das Verhältnis aktiv zu passiv ein wesentlich an­deres ist.

 


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