Sie haben völlig recht: Es gibt kein mathematisches Modell, wie hoch die Hebesätze sein sollen, sondern die Hebesätze sind dadurch legitimiert, dass sie der Nationalrat beschlossen hat. Ein mathematisches Modell liegt dem nicht zugrunde.
In der Bundesregierung haben wir die Frage diskutiert, ob wir der Sozialversicherungsanstalt der Bauern eine der quartalsmäßigen Beitragsleistungen stunden können – oder wie auch immer wir mit dem Finanzbedarf umgehen wollen. Das kritisch anzusprechen, ist natürlich berechtigt. Ich denke aber, dass es wichtig ist, den Landwirten zu helfen, wenn sie ökonomische Probleme haben. Die Frage, was dafür das geeignete Instrument ist, wird uns in den nächsten Tagen noch beschäftigen. Ich habe die Landwirtschaft und ihre Vertreter eingeladen, uns vorzuschlagen, wie ein Rückzahlungsmodell nach einer Stundung ausgestaltet sein könnte.
Herr Abgeordneter Loacker, zur Frage, in welcher Höhe die Krankenversicherungen Rücklagen bilden sollen, hat das ASVG eine Regelung getroffen. Sie schreibt den Krankenversicherungsträgern vor, eine Dreimonatsrücklage zu haben, sie sollen also eine Leistungsrücklage in der Höhe bilden, die die Versicherungsleistungen für drei Monate betragen. Wenn Beiträge dazu führen, dass man darüber hinaus Rücklagen bilden kann, ist es legitim, darüber nachzudenken, ob Hebesätze zu niedrig oder zu hoch sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
15.28
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bin eher eine, die an sich mit dem Thema befasst ist. Dennoch hätte ich vor dieser Anfragebeantwortung nicht erklären können, wie man einen Hebesatz berechnet beziehungsweise wie oft wir das überhaupt schon im Parlament diskutiert haben. Ich glaube, es geht sämtlichen Kolleginnen und Kollegen hier genauso, und der Herr Minister hat berechtigterweise darauf hingewiesen. Seien wir ehrlich: Niemand kann erklären, wie diese Hebesätze berechnet werden und wie wir überhaupt dazu kommen.
Deswegen möchte ich ein bisschen davon wegführen, was Sie, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, da jetzt ins Spiel gebracht haben, nämlich Menschen ein bisschen gegeneinander auszuspielen. Es geht nicht darum, dass die einen den anderen irgendwelche Privilegien wegnehmen. Ich hätte auch die Anfrage – und jetzt den Wunsch, sie zu debattieren – nicht so verstanden, dass wir jetzt eine Neiddebatte führen wollen. Wir kennen diese Neiddebatte aus leidvoller Erfahrung, wenn es um die Mindestsicherung und um die Krankenversicherung von Menschen, die sie wirklich brauchen, geht.
Egal, ob MindestsicherungsempfängerInnen, Menschen, die Leistungen aus der Bauernversicherung oder nach dem ASVG beziehen, alle brauchen eine ordentliche Krankenversicherung, und das muss unabhängig davon sein, welchem Versicherungsträger sie „zugeordnet“ sind – unter Anführungszeichen. Ich würde mir daher sehr wünschen, dass wir nicht damit anfangen, Bauern gegen andere auszuspielen, sondern gemeinsam darüber nachdenken, wie der Wildwuchs abgestellt werden kann. Das wäre schön. Es wurde ja zumindest angedeutet, dass das reformbedürftig ist, und ich denke, das wird immer mehr erkennbar. Dieser Wildwuchs – und genau den spricht die Anfrage an – an undurchschaubaren Strukturen, an Querfinanzierung, an Finanzierungsströmen bei den Sozialversicherungsträgern, die niemand mehr versteht, eben bis hin zu diesen Hebesätzen muss im Sinne aller Betroffenen abgestellt werden. Betroffen sind alle Versicherten in der Pensionsversicherung, in der Krankenversicherung und in der Unfallversicherung. Ich denke daher, dass kein Weg daran vorbeiführt, dass wir diese Versicherungen zusammenlegen.
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