Noch mehr braucht es weiters klare Aussagen vonseiten der Europäischen Kommission, auch mit Empfehlungen nach dem Fortschrittsbericht, wie die Europäische Union und die einzelnen Mitgliedsländer mit den Entwicklungen weiter umgehen sollen.
Es braucht den Dialog mit den Vertretern und Vertreterinnen der Kurdinnen und Kurden – das ist überhaupt keine Frage –, und es braucht auch die Reaktivierung des Friedensprozesses. All das, was jetzt passiert ist, bedeutet ein Aus für die Weiterführung des Friedensprozesses. Das ist genau das, was wir nicht nur kritisieren, sondern was wir vonseiten Österreichs und der österreichischen Bundesregierung auch nicht wollen können. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb ist dieser Entschließungsantrag so wichtig, denn er wäre auch eine verbindliche Maßnahme, nicht nur vom Parlament – und ein starkes Parlament mit klaren Aussagen ist das, was wir uns immer wünschen –; es gibt auch eine Bundesregierung und einen Außenminister. Die Mitglieder der Bundesregierung, die jetzt verschiedenste Aussagen tätigen, haben ebenfalls einen klaren, einheitlichen Weg zu gehen, der das, was wir als Parlamentarier/Parlamentarierinnen wollen, noch einmal stärkt. Genau das enthält dieser Entschließungsantrag.
Die Appeasement-Politik gegenüber der Türkei muss aus unserer Sicht jedenfalls ein Ende haben. Wir brauchen uns alle gemeinsam nicht vor der Beendigung des EU-Türkei-Deals zu fürchten – keine Frage. Die EU ist stark genug, und die EU hat alle Möglichkeiten, tatsächlich gut harmonisiert mit der Krise, die in Syrien noch immer besteht, umgehen zu können.
Sebastian Kurz ist aufgefordert, klare Schritte zu setzen; darauf zielt dieser Antrag ab. Es ist notwendig, dass wir als Parlament noch stärker in diese Richtung gehen und sagen: Wir wollen diese Entwicklungen in der Türkei nicht, und wir wollen diese gefährliche Situation auch für die Bevölkerung in der Türkei nicht! (Beifall bei den Grünen.)
16.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir lesen es andauernd in der Zeitung, haben auch heute schon viel darüber gehört, wohin sich die Türkei momentan entwickelt: sei es die Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe; sei es die Verhaftung von oppositionellen Abgeordneten; sei es jetzt im Fortschrittsbericht der EU, der in Bezug auf die Türkei vernichtend ausfällt; sei es die Tatsache, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Wochen mehr als 850 Klagen eingegangen sind; sei es die massive Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit in der Türkei und der Umgang mit Journalistinnen und Journalisten.
Ich halte – und das zu erwähnen ist mir wichtig – diese zwei letzten Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte für besonders sensibel, nämlich die Frage, wie mit Journalistinnen und Journalisten umgegangen wird. Wir alle wissen: Wenn Journalisten und Medien nicht mehr ihre Meinungsfreiheit ausüben können, wissen auch wir am Schluss überhaupt nicht mehr, welche anderen Grundrechtsverletzungen in der Türkei passieren. Im vollen Bewusstsein, dass alle Grund- und Freiheitsrechte gleichwertig sind, muss man trotzdem sagen, dass das das einzige Grundrecht ist, das es überhaupt ermöglicht, dass andere Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Wenn das so massiv wie jetzt in der Türkei eingeschränkt wird, dann wissen wir am Schluss überhaupt nicht mehr, was dort passiert.
Darüber hinaus ist natürlich der nächste Schritt, und das ist quasi das Ende der Spirale nach unten, die Frage der Immunität der Abgeordneten, die die Letzten sind, die dann
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