Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 141

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deinen Antrag auf einen Rechnungshofbericht, der zwei Jahre zurückliegt, in dem da­mals – zugegebenermaßen – umfangreiche Probleme mit dem Vermögensmanagement zutage getreten sind.

Du hast in deinem Antrag richtigerweise darauf hingewiesen, dass auf wesentliche Punk­te dieses Rechnungshofberichts bereits reagiert wurde – nicht zuletzt auch deshalb, weil mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz aus dem Vorjahr die Weichenstellungen in die richtige Richtung vorgenommen wurden. Und mit dem im Vorjahr beschlossenen Gesetz sind meines Erachtens wirklich weitreichende Schritte aufgrund des Rechnungs­hofberichts unternommen worden.

So regelt unter anderem – das weißt du ohnehin genau – § 446 ASVG, also des Allge­meinen Sozialversicherungsgesetzes, wie diese verfügbaren Mittel, falls sie überhaupt vorhanden sind – jedem Sozialversicherungsträger geht es ja nicht gut –, anzulegen sind. Darauf aufbauend hat ja auch der Hauptverband detaillierte Richtlinien erarbeitet, die ganz genau regeln, wie die vorhandenen Vermögen anzulegen sind.

Wenn zum Beispiel in deinem Antrag davon die Rede ist, dass die Allgemeine Unfall­versicherungsanstalt über ein Finanzvermögen von 489 Millionen € verfügt, dann möchte ich schon anmerken, dass diesem Sozialversicherungsträger allein durch die von uns hier im Hohen Haus beschlossene Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags für Un­ternehmer um 0,1 Prozent jährliche Mindereinnahmen von 90 Millionen € entstehen.

Bei den Gebietskrankenkassen denke ich nur daran, dass uns allein durch die enor­men jährlichen Steigerungen bei den Medikamentenkosten auch Zusatzkosten in Mil­lionenhöhe entstanden sind, die ja auch irgendwie abgedeckt werden müssen.

Daher glaube ich – abschließend –, dass die von dir geforderte Obergrenze auch ver­fassungsrechtlich nicht halten würde, weil eine Vermögensverschiebung zwischen den unterschiedlichsten Trägern meines Erachtens so nicht möglich wäre. Zwischen den Krankenversicherungsträgern – das weißt du ganz genau – findet im Rahmen der be­stehenden Regelungen ohnehin über den Ausgleichsfonds ein Vermögensausgleich statt. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


16.30.10

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir diskutieren ja unter den jetzt zur De­batte stehenden Tagesordnungspunkten – und auch im Rahmen der vorangegangenen Kurzdebatte nahmen wir schon darauf Bezug – viele umfangreiche Themen, die im Zu­sammenhang mit der Sozialversicherung stehen. Speziell auf den Antrag des Kollegen Loacker wurde gerade sehr ausführlich von Kollegen Spindelberger Bezug genommen.

Ich darf das eigentlich nur mehr unterstreichen. Ich glaube, grundsätzlich ist diese The­matik auch von meinem Kollegen Wöginger schon ausgeführt worden, dass nämlich diese Rücklagen grundsätzlich Rücklagenbildungen sind, die in schwierigeren Zeiten, sprich bei einer Grippewelle oder bei besonderen Herausforderungen, herangezogen werden können, und diese Ausgleiche auch entsprechend stattfinden. Dieses Thema – wir haben es ja schon öfter diskutiert – kann man grundsätzlich so bestehen lassen, auch im Zusammenhang dessen, dass generell derzeit betreffend Sozialversicherung ei­ne Studie erstellt wird.

Diese Studie wurde schon des Öfteren angesprochen. Herr Kollege Loacker, Sie brin­gen ja immer wieder Anträge zu diesem Themenbereich ein. Ich glaube, wir sollten uns einmal so weit verständigen, dass wir sagen, wir warten die Ergebnisse dieser Studie ab und diskutieren auf deren Basis weitere Schritte, wo es um die Vereinheitlichung,


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