die Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechts geht, wo es um die Hebung von Effizienzpotenzialen geht. Diskutieren wir auf dieser Basis, und treiben wir uns da nicht gegenseitig immer, wenn das ohnehin gerade in Arbeit ist!
Im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsdiskussion wurde auch die Frage Sozialversicherungsbeitrag in der Landwirtschaft angesprochen. Nur eine persönliche Stellungnahme dazu, ich finde das bei solchen Diskussionen schon ein bisschen befremdlich: Wir sind uns alle darüber einig, dass die Situation der Landwirtschaft unbestritten schwierig ist, alle bekennen sich immer wieder in Reden dazu, dass wir regionale beste Lebensmittel produziert haben wollen, eine gepflegte Kulturlandschaft haben wollen, aber wenn es darum geht, wirklich konkrete Hilfestellungen zu geben, dann gibt es eine Diskussion, die nicht nachvollziehbar ist. Ich halte das wirklich eher für befremdlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Satz auch zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, da Kollegin Kucharowits die Diskussion auch zu diesem Themenbereich aufgenommen hat. Ich glaube, es ist einfach unsere Pflicht, mehr Gerechtigkeit in das System zu bringen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass jemand, der 40 Stunden einer Erwerbsarbeit nachgeht, am Ende weniger hat als ein Mindestsicherungsbezieher. Gerade diese Gerechtigkeit wird von den Bürgern eingefordert. Nicht mehr haben wir zu tun, als diese Gerechtigkeit mit der von uns vorgeschlagenen Deckelung zu erreichen, um das System einfach gerechter zu machen. Mehr will keiner im Land. Es ist nach wie vor ein wirksames Instrument zur Armutsbekämpfung, aber es soll nicht als ungerecht empfunden werden. Und da braucht es Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
16.32
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf noch einmal kurz auf den Antrag 1826/A des Abgeordneten Loacker betreffend Freiwilligengesetz eingehen. Der Antragsteller erkennt ja im Freiwilligen Integrationsjahr grundsätzlich ein geeignetes Instrument, Flüchtlinge besser in unsere Gesellschaft zu integrieren. Es werden da trotzdem einige gesetzliche Maßnahmen verlangt. Dazu zählen ein nicht auf die Mindestsicherung anzurechnendes Taschengeld für Asylberechtigte, eine Ausweitung des Einsatzgebiets auf Gemeinden, die Anrechnung von beruflichen Weiterbildungsangeboten und die Erleichterung der Auflagenerfüllung für die Träger.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Asylberechtigte können seit 2016 ein Freiwilliges Integrationsjahr absolvieren. Dieses Freiwillige Integrationsjahr soll Jobchancen für Asylberechtigte verbessern und Integration im Sinne einer Einbeziehung in das österreichische Gesellschaftsleben bringen. Es ist kein Arbeitsverhältnis, es ist vergleichbar mit dem Freiwilligen Sozialjahr, also eine Mischung aus Ausbildungsverhältnis und Freiwilligentätigkeit. Anbieten können dieses Freiwillige Integrationsjahr all jene Organisationen, die durch Bescheid anerkannte Träger sind und Zivildiensteinrichtungen, die somit auch organisatorisch und qualitativ in der Lage sind, dies abzuwickeln. Teilnehmer an diesem Freiwilligen Integrationsjahr beziehen eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Das Gesetz sieht derzeit grundsätzlich kein Taschengeld vor, es ist aber den Trägern freigestellt, Taschengeld auszubezahlen.
Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass Österreich mit der Einführung des Freiwilligen Integrationsjahrs Asylberechtigten eine Möglichkeit bietet, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, um verbesserte Arbeitsmarktchancen für die Zukunft zu erwerben. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, dass wir dieses Gesetz hier ändern. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
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