Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 142

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die Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechts geht, wo es um die Hebung von Effizienzpotenzialen geht. Diskutieren wir auf dieser Basis, und treiben wir uns da nicht gegenseitig immer, wenn das ohnehin gerade in Arbeit ist!

Im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsdiskussion wurde auch die Frage So­zialversicherungsbeitrag in der Landwirtschaft angesprochen. Nur eine persönliche Stel­lungnahme dazu, ich finde das bei solchen Diskussionen schon ein bisschen be­fremdlich: Wir sind uns alle darüber einig, dass die Situation der Landwirtschaft unbe­stritten schwierig ist, alle bekennen sich immer wieder in Reden dazu, dass wir regio­nale beste Lebensmittel produziert haben wollen, eine gepflegte Kulturlandschaft ha­ben wollen, aber wenn es darum geht, wirklich konkrete Hilfestellungen zu geben, dann gibt es eine Diskussion, die nicht nachvollziehbar ist. Ich halte das wirklich eher für befremdlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Satz auch zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, da Kollegin Kucharowits die Diskussion auch zu diesem Themenbereich aufgenommen hat. Ich glaube, es ist ein­fach unsere Pflicht, mehr Gerechtigkeit in das System zu bringen. Es ist nicht nachvoll­ziehbar, dass jemand, der 40 Stunden einer Erwerbsarbeit nachgeht, am Ende weniger hat als ein Mindestsicherungsbezieher. Gerade diese Gerechtigkeit wird von den Bür­gern eingefordert. Nicht mehr haben wir zu tun, als diese Gerechtigkeit mit der von uns vorgeschlagenen Deckelung zu erreichen, um das System einfach gerechter zu ma­chen. Mehr will keiner im Land. Es ist nach wie vor ein wirksames Instrument zur Ar­mutsbekämpfung, aber es soll nicht als ungerecht empfunden werden. Und da braucht es Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


16.32.53

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf noch einmal kurz auf den Antrag 1826/A des Abgeordneten Loacker betreffend Freiwilligengesetz eingehen. Der Antragsteller er­kennt ja im Freiwilligen Integrationsjahr grundsätzlich ein geeignetes Instrument, Flücht­linge besser in unsere Gesellschaft zu integrieren. Es werden da trotzdem einige ge­setzliche Maßnahmen verlangt. Dazu zählen ein nicht auf die Mindestsicherung anzu­rechnendes Taschengeld für Asylberechtigte, eine Ausweitung des Einsatzgebiets auf Gemeinden, die Anrechnung von beruflichen Weiterbildungsangeboten und die Erleich­terung der Auflagenerfüllung für die Träger.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Asylberechtigte können seit 2016 ein Frei­williges Integrationsjahr absolvieren. Dieses Freiwillige Integrationsjahr soll Jobchancen für Asylberechtigte verbessern und Integration im Sinne einer Einbeziehung in das ös­terreichische Gesellschaftsleben bringen. Es ist kein Arbeitsverhältnis, es ist vergleich­bar mit dem Freiwilligen Sozialjahr, also eine Mischung aus Ausbildungsverhältnis und Freiwilligentätigkeit. Anbieten können dieses Freiwillige Integrationsjahr all jene Organi­sationen, die durch Bescheid anerkannte Träger sind und Zivildiensteinrichtungen, die somit auch organisatorisch und qualitativ in der Lage sind, dies abzuwickeln. Teilneh­mer an diesem Freiwilligen Integrationsjahr beziehen eine Bedarfsorientierte Mindestsi­cherung. Das Gesetz sieht derzeit grundsätzlich kein Taschengeld vor, es ist aber den Trägern freigestellt, Taschengeld auszubezahlen.

Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass Österreich mit der Einfüh­rung des Freiwilligen Integrationsjahrs Asylberechtigten eine Möglichkeit bietet, am ge­sellschaftlichen Leben teilzunehmen, um verbesserte Arbeitsmarktchancen für die Zu­kunft zu erwerben. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, dass wir dieses Gesetz hier än­dern. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35

 


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