Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 143

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.35.24

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Zum Thema Änderung des Freiwilligengesetzes: Eine allfällige Änderung des Freiwilligengesetzes soll zur Folge haben, dass anerkannte Flüchtlinge sowie sub­sidiär Schutzberechtigte, deren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung finanziert wird, in einem Freiwilligenjahr als Vorbereitung für die Einbindung in den Arbeitsmarkt für soziale Leistungen eine Entschädigung erhalten sollen, welche mit der Mindestsi­cherung nicht gegengerechnet werden soll. Mit dieser Maßnahme soll ein Beitrag zur Integration geleistet werden.

Diesem Antrag ist aber aus meiner Sicht wie folgt entgegenzuhalten: Anerkannte Flücht­linge sowie subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf Mindestsicherung, ohne jemals in das Sozialsystem eingezahlt zu haben. Der heimische Arbeitsmarkt ist von langfristiger, hoher Arbeitslosigkeit geprägt, und somit stellt die Vorbereitung von Frem­den auf den Arbeitsmarkt eine Benachteiligung heimischer Arbeitsloser dar. Solange es nicht gelingt, einheimische arbeitslose Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist die Einbindung Fremder nicht nachvollziehbar.

Zu berücksichtigen ist neben sprachlichen Defiziten auch deren fachliche Minderqualifi­kation. Wenngleich seitens der Wirtschaftskammer Betrieben, welche sich zur Beschäf­tigung anerkannter Flüchtlinge verpflichten, namhafte Unterstützungen angeboten wer­den, sind deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt als gering einzustufen. Dem Anspruch auf Mindestsicherung sind zumindest geringfügige Tätigkeiten ohne weitere Bezahlung als Voraussetzung anzurechnen. Dies wäre meiner Meinung nach der bessere Weg. Der Antrag ist daher aus meiner Sicht abzulehnen. – Danke.

16.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


16.37.46

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit)|: Frau Präsident! Herr Mi­nister! Hohes Haus! Das Thema dieses Tagesordnungspunktblocks ist der Kassasturz in der Sozialversicherung. Ein Kassasturz ist immer auch eine Bestandsaufnahme. Wenn man das aus der Geschichte heraus betrachtet, haben wir doch einige Erfolge zu verzeichnen. Wir hatten im Jahre 1890 in diesem Land – das war damals noch Ös­terreich-Ungarn – immerhin 3 000 Krankenkassen bei 40 Millionen Einwohnern. Heute, im Jahre 2016, haben wir nur mehr 34 Kassen bei acht Millionen Einwohnern. Wenn man das extrapoliert und sich weiter ausrechnet, dann werden wir in 120 Jahren eine Kasse haben. Dann hat man das Ziel erreicht, das sehr viele in diesem Hohen Haus an­streben.

Aber Spaß beiseite! Beim Kassasturz geht es ganz vordringlich immer um die Verwal­tungskosten, die in Österreich sehr seltsam berechnet werden. Das war heute schon einige Male das Thema. Wir müssen uns genauer anschauen, was die Wissenschafter, die sich damit wirklich professionell beschäftigen, herausrechnen. Von den Sozialversi­cherungen wird immer gesagt, es gebe Verwaltungskosten zwischen 2 Prozent und ma­ximal 4 Prozent und das wäre eines der billigsten und günstigsten Systeme der Welt.

Das stimmt so nicht! Wenn man die unverdächtigen Gesundheitsökonomen Czypionka und Pichlbauer dazu liest, dann kommt man auf einen Satz von insgesamt ungefähr 9 Prozent, manchmal sogar 10 Prozent an Verwaltungskosten. Warum? – Der Haupt­verband beziehungsweise die Sozialversicherungen rechnen gerne die Spitäler heraus beziehungsweise lassen diese unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten in den Spitä­lern muss man aber natürlich mithineinrechnen, denn die Spitäler machen ja auch die Verwaltung für die Sozialversicherungen mit, wenn sie die Daten administrieren. Stich-


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