Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 99

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lose Transparenz und vor allem auch eine faire Verteilung der Mittel. (Beifall beim Team Stronach.)

Abschließend möchte ich mich noch einem Thema widmen, das heute noch nicht angesprochen worden ist: Es wäre wünschenswert, einen Kulturzweig in den Mittel­punkt zu stellen, der mir persönlich sehr, sehr wichtig ist, nämlich die Kulturver­anstal­tungen in den regionalen Gebieten. Diese haben eine unglaubliche Bedeutung, und daher sollte darauf ein Schwerpunkt gelegt werden.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den vielen, vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken, die die ländliche Kultur und vor allem auch das österreichische, das regionale Brauchtum – das ein ganz, ganz wichtiger Teil der österreichischen Kulturlandschaft ist – so herzeigenswert pflegen! Es wäre, glaube ich, im Sinne vieler, wenn man darauf vielleicht auch im Budget einen Schwerpunkt legen könnte. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Neubauer.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


13.13.29

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Volksanwältinnen und Volks­anwälte! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich einen ganz besonderen Dank an die Volksanwaltschaft, an alle Volksanwälte und ihre Mitarbeiter und an die Kommissionen richten, die ihre Arbeit zur besten Zufriedenheit aller Bürgerinnen und Bürger quer durch ganz Österreich erledigen. Ich möchte Ihnen dafür wirklich herzlich danken! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es freut mich auch, dass es unserem Herrn Minister Schelling gelungen ist, in schwierigsten Zeiten und unter schwierigen Rahmenbedingungen ein Budget für die Volksanwaltschaft auf die Beine zu stellen, das eine Steigerung vorsieht. Meine Damen und Herren, konkret ist diese Steigerung mit 200 000 €, die der Volksanwaltschaft mehr zur Verfügung stehen, zu beziffern.

Ein Großteil davon – genauer gesagt: 56 Prozent – wird für Personalaufwendungen veranschlagt, sowohl zur nachprüfenden Verwaltungskontrolle als auch zur präventiven Menschenrechtskontrolle. Auch wenn die Volksanwaltschaft sehr sparsam mit dem vorhandenen Budget umgeht – und auch dafür möchte ich Ihnen Dank sagen, denn auch dieser sparsame Umgang ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger –, freut es mich sehr, dass wir eben nicht bei der präventiven Kontrolle einsparen wollen.

Der Anspruch der Volksanwaltschaft ist es, einen wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung sicherzustellen.

Für das Jahr 2015 weist die Volksanwaltschaft im Vergleich zum Jahr davor einen Beschwerderückgang auf, so gab es mit 17 231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung um 2 417 weniger als im Jahr 2014. Dieser Rückgang hat sich heuer bereits kompensiert, denn die Anzahl der Beschwerden ist, wie schon angesprochen wurde, bereits um 16 Prozent gestiegen. Zurückzuführen ist dieser Rückgang im Jahr 2015 auf eine neue Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Nach wie vor hält die Volksanwaltschaft am Gleichstellungsziel fest. Grundsätzlich hat sie keine Steuerungsmöglichkeit der Beschwerdegründe und der Beschwerde­füh­renden, und auch wenn Bereiche mit hohem Beschwerdeaufkommen, wie eben das Asylwesen oder die Justizanstalten, von sich aus männerdominiert sind, so gab es


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