Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 101

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klar, warum man versucht, damit die Volksanwaltschaft finanziell einzuschränken. Der Wunsch an das Christkind wäre vielleicht, generell das Budget für die Volksanwalt­schaft zu erhöhen. Das wird, glaube ich, nicht geschehen, aber da zu sagen, wir schränken die Volksanwaltschaft finanziell ein, wird es mit uns sicher nicht geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind es der Volksanwaltschaft schuldig, ihr ausreichend finanzielle Mittel für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. Und da müssen wir mutiger und weitsichtiger handeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.21.12

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Vorerst einmal darf ich die 4. Klasse des Holztechnikum Kuchl, die heute hier zu Gast ist, recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, Menschen müssen die Möglichkeit haben, einen einfachen Zugang zu ihren Rechten zu bekommen. Die Volksanwaltschaft als unabhängiges Verwaltungskontrollorgan kontrolliert die öffentliche Verwaltung, prüft, ob die Verwaltung im Rahmen des Gesetzes handelt, dabei Menschenrechtsstandards einhält, und steht hilfesuchenden Menschen zur Seite.

Es wurde heute schon angesprochen, im Jahr 2015 hat die Volksanwaltschaft 17 732 Fälle bearbeitet, davon betrafen 17 231 Fälle die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und 501 die präventive Menschenrechtskontrolle.

Die Ausstattung der Volksanwaltschaft, sowohl finanziell als auch personell, ist für uns daher ein sehr wichtiges Anliegen. Geschätzte Vorrednerin, ich glaube, wir stehen im Volksanwaltschaftsausschuss den Anliegen der Volksanwaltschaft immer sehr positiv gegenüber, und wir schätzen auch die Arbeit der Volksanwaltschaft. Im Jahr 2017 steigt der budgetäre Rahmen auf 10,8 Millionen € – das wurde heute schon ange­sprochen –, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus um 1,9 Prozent. Es werden da auch 0,3 Millionen € an Rücklagen miteingebaut.

Die Volksanwaltschaft verfügt laut Personalplan 2017 über 75 Planstellen. Über eine personelle Aufstockung – und das wurde auch in den Vorberatungen besprochen – wird im Frühjahr 2017 entschieden. Wir stehen dieser Entscheidung sehr positiv gegenüber. (Beifall der Abg. Schimanek.)

Die Volksanwaltschaft überprüft auch private und öffentliche Einrichtungen, in denen es um Freiheitsbeschränkungen geht. Die Zuständigkeit umfasst alle Einrichtungen in Österreich, in denen Menschen angehalten werden, etwa in Strafvollzugsanstalten, Asylzentren, Psychiatrien und natürlich auch in Pflegeheimen. Mit der Flüchtlingsprob­lematik hat sich für die Volksanwaltschaft eine neue Aufgabe ergeben. Auch da müssen natürlich verstärkt Überprüfungen stattfinden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie der formlose, kostenlose und einfache Zugang zur Volksanwaltschaft sind zwei der Wirkungsziele der Volksanwaltschaft. Diese Ziele wurden 2015 laut Evaluierungsbericht zur Gänze erreicht. Bürgernähe und einfacher Zugang zu den Einrichtungen der Volksanwaltschaft haben eine sehr hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung gefunden. Ich darf mich – auch im Namen meiner Kollegen – auch bei den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft recht herzlich für ihre


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