Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 116

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niedrigeren Stufe eingestuft bleibt? – Der Betreffende kann sich bei den Volksanwälten beschweren, und in vielen Fällen kann ihm geholfen werden.

Ein anderer Bereich: Viele ältere Menschen machen sich Sorgen und fragen sich: Wie wird es mir gehen, wenn ich einmal in ein Pflegeheim muss? Wie ist es um die Qualität unserer Alten- und Pflegeheime bestellt? Das ist für uns ganz, ganz wichtig. Es prüfen Kontrollkommissionen der Volksanwaltschaft, ob die Menschenrechte in diesen Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommen kann, auch eingehalten werden. Dafür sind wir sehr dankbar.

Die große Frage ist ja: Kann diese wichtige Kontrolltätigkeit auch 2017 aufrechterhalten werden? – Danke, Herr Dr. Fichtenbauer, Sie haben im Ausschuss deutlich klargestellt: Ja, es wird weiterhin Kontrollen dieser Art geben! Das ist wichtig für uns Senioren.

Danke auch an Frau Dr. Brinek. Sie hat sich ganz besonders für die längst überfällige Reform der Sachwalterschaft eingesetzt. Wir haben gemeinsam bereits einen Erfolg erzielt. Wir werden noch in diesem Jahr, wie wir alle hoffen, ein neues, modernes Gesetz auf den Weg bringen, ein neues Erwachsenenschutzgesetz. Und was soll das an Verbesserungen bringen? – Da geht es darum, statt zu entmündigen zu unter­stützen. Jeder soll nur so viel Hilfe bekommen, wie er unbedingt notwendig braucht. Und der jetzige gerichtliche Sachwalter, künftig ein gerichtlicher Erwachsenen­schutz­vertreter, wird nur mehr das allerallerletzte Mittel sein. Alle anderen Formen der Unterstützung müssen vorher ausgeschöpft werden. Das ist also ein guter und ein wichtiger Weg zu mehr Menschlichkeit.

Die Tätigkeit der Volksanwälte ist für 2017 abgesichert. Wem nützt das? – Ganz klar: den Bürgerinnen und Bürgern! Sie können weiterhin mit ihren Sorgen und Beschwer­den zu den Volksanwälten kommen. Dafür danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Es sprechen nun nacheinander Herr Volksanwalt Dr. Kräuter, dann Frau Volksanwältin Dr. Brinek und dann Herr Volksanwalt Dr.  Fichtenbauer.

Ich erteile Volksanwalt Dr. Kräuter das Wort. – Bitte schön.

 


14.20.01

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vorerst einmal vielen herzlichen Dank für die netten Worte, das Lob und die Anerkennung; das geben wir natürlich sehr gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft weiter.

Was ist die Zielsetzung des Kollegiums der Volksanwaltschaft im Jahr 2017 mit unse­ren 10,76 Millionen €? – Wir wollen mit diesen geringen und überschaubaren Mitteln möglichst umfangreich und effizient unsere Aufgaben erledigen. Wie Sie wissen, sind das dreierlei Aufgaben: erstens die Individualbeschwerden, die wir bearbeiten. Wir rechnen auch im nächsten Jahr wieder mit rund 20 000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Zweitens: unsere Aufgabe des präventiven Menschenrechtsschutzes. Unsere Expertenkommissionen werden auch im nächsten Jahr wieder rund 500 Be­suche durchführen. Und wir werden weiterhin auch unsere internationale Aufgabe als Generalsekretariat des IOI, des International Ombudsman Institute wahrnehmen.

Ich möchte mich in den drei, vier mir zur Verfügung stehenden Minuten diesen inter­nationalen Aufgaben widmen. Das passt gut zum heutigen Kapitel Äußeres. Wie wird also hier eigentlich der Mitteleinsatz abgebildet? – Vergangene Woche hat die 11. Welt­konferenz des IOI stattgefunden. So eine Großveranstaltung gibt es nur alle vier Jahre, und dem Generalsekretariat und der Volksanwaltschaft wird von den mittlerweile mehr als 180 Mitgliedsorganisationen große Anerkennung gezollt. Ich darf das Parlament


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