Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 118

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sem Zeitpunkt. Ich darf im Namen des Kollegiums, eigentlich im Namen der Bürgerin­nen und Bürger ersuchen, dass wir diese drei zusätzlichen Akademikerstellen bekom­men. Ich bedanke mich sehr für die positiven Signale seitens des Hohen Hauses, aber auch von Regierungsseite. Kollege Dr. Fichtenbauer hat im Budgetausschuss die Not­wendigkeit erläutert, dass wir einen erweiterten Spielraum zur Auflösung von Rück­lagen bekommen. Das alles sind keine unredlichen, überzogenen oder unerfüll­baren Forderungen meine Damen und Herren, und ich hoffe, dass das 2017 klappt.

Das ist zugleich auch ein Wunsch zu unserem 40-jährigen Jubiläum. Wir werden am 30. Jänner 2017 als Organ des Nationalrates hier im Parlament eine bescheidene, angemessene Festveranstaltung durchführen. Ich darf Sie sehr, sehr herzlich dazu einladen – ein Save-the-Date ist ja bereits zugesendet worden. Wir werden auf vier Jahrzehnte Volksanwaltschaft zurückblicken und auch die Gegenwart beleuchten und in die Zukunft schauen.

Meine Damen und Herren! Die Institution der Volksanwaltschaft hat sich in Jahrzehn­ten den Respekt und das Vertrauen der Bevölkerung erworben. Wir vom Kollegium der Volksanwaltschaft wissen, dass diese Wertschätzung jeden Tag immer wieder neu erworben, bestätigt und mit Leben erfüllt werden muss, und das geht nur mit Ihrer Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun spricht Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte schön.

 


14.27.50

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrte Damen und Herren hier an meiner Seite! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit ein paar Schlaglichtern auf unsere Arbeit und damit Mittelverwendung kann ich an die Ausfüh­rungen meines Vorredners nahtlos anschließen. Am 1. Juli 1977 hat die Volksanwalt­schaft zu arbeiten begonnen, da ist das Gesetz in Kraft getreten. Die kleine Einrichtung Volksanwaltschaft, ursprünglich nur befristet eingerichtet, hat die Arbeit aufgenommen und ist sofort von den Bürgerinnen und Bürgern gestürmt worden, könnte man sagen. Es hat auch ein paar Veränderungen, Reformen und Novellen gegeben, aus dem Justizbereich etwa den Fortführungsantrag im Staatsanwaltschaftswesen und so weiter.

35 Jahre später, wieder am 1. Juli ist eine ganz große Reform in Kraft getreten. Mit Unterstützung des Parlaments, einer größtmöglichen Mehrheit ist die Volksanwalt­schaft, die schon ursprünglich als Grundrechts- und Freiheitsrechtseinrichtung konstru­iert und tätig war, zum Menschenrechtshaus der Republik geworden. Damit hat sich die Arbeit ganz grundsätzlich und systematisch geändert. Die schon angesprochenen Kontrollkommissionen verschicken ihre Ergebnisprotokolle und starten damit einem Arbeitsprozess, der im Haus der Volksanwaltschaft beginnt.

Diese Protokolle – über 2 000 sind es seit Beginn – sind nicht kleine Aktenvermerke mit drei Absätzen, sondern bis zu 50 oder 60 Seiten lang und durch intensive Vor­bereitung und Arbeit der Volksanwaltschaft, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein wohlgegliedertes und evidenzbasiertes Zeugnis der Zustände in unserem Land. Das ist deshalb notwendig, weil wir nicht nur Hypothesen aufstellen, sondern diese auch mit Fakten belegen wollen, um so glaubwürdig an die Verantwortlichen herantreten und Verbesserungen erarbeiten zu können.

Das ist auch deshalb notwendig, weil wir und das Parlament mit uns durch Beauf­tra­gung mit dieser schönen und wichtigen Aufgabe internationale Verpflichtungen einge-


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