Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 122

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dass man die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs besonders ausweiten soll und man nicht nur mit Gesetzesbeschwerden, sondern auch mit Urteilsbeschwerden zum VfGH kommen können soll. Es gibt jetzt eine Kompromissentscheidung, die sehr gut ankommt. Es gibt auch viele Erstgerichte, die bereits direkt aus der ersten Instanz den VfGH anrufen.

Ich glaube, dass wir eine sehr gute Konzeption umgesetzt haben und auch im Budget entsprechend vorgesorgt wird, dass auch bei den Verwaltungsgerichten – das Bundes­verwaltungsgericht ist heute mehrfach angesprochen worden – eine entsprechende personelle Ausstattung stattfinden kann.

Insofern kann man sagen: Das, was man mit dem Budget für die Entwicklung der Höchstgerichte machen kann, ist getan worden. Wahrscheinlich muss man noch darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, die Ausgaben für Richter als Sachauf­wand zu positionieren. Ich glaube, da wird man sicher noch das eine oder andere ändern müssen, aber ansonsten halte ich das Budget in diesem Bereich für sehr positiv; und wir werden dem daher zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.42.55

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Thema ORF: Da haben sich ja einige schon zu Wort gemeldet, auch Kollege Cap eine halbe, dreiviertel Stunde vor mir.

Es geht darum, dem ORF – wie Kollege Cap gesagt hat – aufgrund der anstehenden Gebührenerhöhung 1 € bis 1,20 € pro Monat, glaube ich, mehr zu zahlen. Ich glaube, da ist es schon an der Zeit, dass wir uns den ORF und das sogenannte Programm­entgelt ein bisschen näher anschauen. Dieses Programmentgelt ist aus unserem gesetzlichen System des Jahres 1984 übernommen – mit der Titelverwendung zwecks Publikumstäuschung schlechthin, denn dieses sogenannte Entgelt hat mit Entgelt überhaupt nichts zu tun, sondern ist eine lupenreine Steuer.

Es ist nicht einmal eine Gebühr, sondern es ist eine Steuer. Warum? – Ganz klar, denn ich zahle das nach dem Gesetz nicht dafür, dass ich ORF-Programme anschaue – dann wäre es ein Entgelt –, sondern dafür, dass ich ein Radioempfangsgerät besitze. Darunter versteht man in der heutigen Judikatur ein Radio- und Fernsehempfangs­gerät. Das heißt: Wenn ich für nichts etwas zahle, ist das nicht einmal eine Gebühr wie die Postgebühr, sondern eigentlich eine Steuer.

Wie wird diese Steuer festgesetzt? – Wie sie erhoben wird, ist gesetzlich geregelt. Die Festsetzung ist auch geregelt, aber wie hoch sie ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Im Gesetz steht nur: Der ORF-Stiftungsrat legt diesen Betrag über Antrag des Generaldirektors fest.

Es ist eine einmalige Irregularität in unserem Rechtsstaat und auch in unserem demo­kratischen System, dass eine Steuer – etwas das aufgrund gesetzlicher Basis zwangs­weise von allen Bürgern eingehoben wird, die gewisse Voraussetzungen erfüllen – von demjenigen, der die Steuer kassiert, auch vorgeschrieben und erhöht wird. Das kann es nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass dieses alte Gesetz aus 1984, das zwar x-mal novelliert, aber gerade in diesem Punkt gleich geblieben ist, vorsieht, dass dieses Programmentgelt nach § 31 ORF-Gesetz nur insoweit eingehoben werden darf,


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