Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 134

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Der Fahrplan ist fixiert. Meine Damen und Herren, nach der Beschlussfassung geht es ans Umsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

15.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


15.15.52

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Justizbudget ist insofern von einer Eigenheit getragen, als es einen sehr hohen einnahmenseitigen Budgetierungseffekt hat. Kaum ein Ministerium nimmt so viel ein wie das Justizministerium und deckt damit die eigenen Ausgaben ab.

Das hat einen Grund, nämlich die hohen Einnahmen aus Gebühren und Strafen. Das klingt jetzt vordergründig sehr erfreulich, wenn man sich diese Zahlen aber genauer anschaut, dann merkt man, dass bei den Gebühren um 300 Millionen € mehr einge­nom­men werden, als die Gerichte tatsächlich an Kosten haben. Wenn man weiß, dass die Gerichtsgebühren eigentlich dafür vorgesehen sind, dass die Rechtsschutz­suchen­den auf der anderen Seite eine Leistung bekommen, dann entsteht natürlich dadurch ein Missverhältnis, weil die Rechtsschutzsuchenden mehr zahlen, als sie am Ende an äquivalenter Gegenleistung für die Gebühren bekommen.

Jetzt kann man sagen: Meine Güte, das kommt eben der Justiz an anderer Stelle zugute!, aber es ist schon ein Problem, denn die eigentlich logische Konsequenz wäre eine Gebührensenkung, um Hürden beim Zugang zum Recht zu beseitigen. Das ist aber nicht möglich, weil die Justiz diese Querfinanzierung aus den Gebühren in anderen Bereichen – wie beispielsweise im Strafvollzug – braucht.

Das ist ein eklatanter Missstand im Justizbudget, der eine Ursache hat: Diese Ursache liegt darin, dass sehr, sehr wenig Mittel aus dem allgemeinen Budget, also aus den Steuereinnahmen, für die Justiz budgetiert werden. Das heißt, der Druck, die Gebüh­ren hoch zu halten, ist groß, denn sonst gibt es eine Lücke im Justizbudget, die der Finanzminister nicht mit anderen Steuermitteln bedecken will.

Schauen wir uns an, wie viel Prozent ihres Budgets die Justiz selbst erwirtschaftet! Es sind 75 Prozent, und nur 25 Prozent des Budgets kommen aus den allgemeinen Finanzmitteln. (Abg. Steinbichler: … sind die Gebühren zu hoch!) – Die Gebühren sind zu hoch, das ist der logische Schluss, und die geringen Finanzmittel – genau das habe ich gesagt – führen zu dem Druck, dass die Gebühren hoch bleiben.

Es gibt aber noch eine Zusatzfacette: In Wirklichkeit dienen die Gebühren als eine Art Cashcow für das allgemeine Budget. 2016 sind – Herr Minister, korrigieren Sie mich, wenn die Zahl falsch ist, aber ich habe sie so in Erinnerung – 164 Millionen € aus dem Justizbudget in das allgemeine Budget geflossen, da auf Betreiben des Finanz­ministers Justizrücklagen aufgelöst wurden – Rücklagen, die in der Regel durch höhere Gebühreneinnahmen gebildet wurden und an anderer Stelle Budgetlöcher gestopft haben.

Auch nächstes Jahr, 2017, greift der Finanzminister wieder in das Justizbudget, indem er sich die Kartellstrafen sichert. Das heißt, dieses Geld fehlt am Ende wieder dem Justizbudget. Gebühren und Strafen quasi als Cashcow zum Stopfen von Finanzlöchern und Budgetlöchern zu verwenden, ist natürlich problematisch. Die Folge ist, dass Sie, Herr Minister, im laufenden Budget selbst auch noch Rücklagen auflösen müssen, damit Sie den laufenden Betrieb finanzieren können. Das finde ich dann zusätzlich problematisch, denn Rücklagen kann man einmal, zweimal auflösen, aber spätestens im Jahr 2019, wenn nicht schon 2018, werden Sie Rücklagen nicht mehr


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