Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 153

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Vereinten Nationen beigetreten, im Rahmen dessen wir als Österreich regelmäßig überprüft werden, ob wir alle unsere Verpflichtungen einhalten. Von den letzten Emp­fehlungen, die aus dem November 2013 stammen, kommt unter anderem die Kritik, dass Österreich nicht genug dafür tut zu schauen, dass österreichische Unternehmen, die international wirtschaftlich aktiv sind und in Drittländern Menschenrechte verletzen, auch entsprechend verfolgt und zur Verantwortung gezogen werden.

Diese Frage von menschenrechtlich korrektem Umgang von Unternehmen zum Bei-spiel in Sachen Arbeitsrechte – in der Frage fair bezahlter Jobs, der Frage des nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgangs mit fremden Ressourcen oder aber auch der Frage, inwieweit man auf die Umwelt achtet, wenn man irgendetwas fördert, transportiert oder produziert – ist entwicklungspolitisch höchst relevant. Das Netzwerk Soziale Verantwortung ist auf diese Empfehlung der Vereinten Nationen, die diese an Österreich ausgesprochen haben, eingegangen und hat in zwei Rechtsgutachten Überlegungen angestellt, wie wir denn in Österreich diesen Schutz besser umsetzen können.

Herr Minister, ich würde Ihnen gerne diese zwei Rechtsgutachten als kleinen Lesestoff mitgeben (Bundesminister Brandstetter besagte Schriftstücke übergebend), vielleicht als Basis für ein Gespräch, das wir haben könnten. Da geht es zum Beispiel um die Frage von Unternehmensverantwortung und Sorgfaltspflichten, indem Risiken ermittelt werden und in Unternehmensstrategien geschaut wird, wie man diese Risiken aus-schalten oder kompensieren oder Menschenrechtsverletzungen minimieren kann. Es geht einerseits um zivilrechtliche Haftung, zum Beispiel im ABGB, was Gefahren­abwehrpflichten oder Aufsichts- und Überwachungspflichten, aber auch Sorgfaltspflich­ten von leitenden Angestellten oder leitenden Organen etwa im Gesellschaftsrecht betrifft. Es gibt auch eine strafrechtliche Komponente, sowohl in der Frage des Straf­gesetzbuches als auch in der Frage des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, bei der auch Sorgfaltspflichten für Entscheidungsträger festgestellt werden.

Diese zwei Rechtsgutachten gehen auch auf die ganz spezifische Situation ein, wie man denn Tochterunternehmen oder Zulieferbetriebe in die Verantwortung nehmen könnte. Es wird auch sehr viel auf ausländische Erfahrungen, europäische Erfahrungen mit der Umsetzung dieser stärkeren Verantwortungen eingegangen, und im Sinne einer kohärenten Entwicklungspolitik würde es mich sehr freuen, wenn wir über dieses wichtige Thema nicht nur im Gespräch bleiben könnten, sondern als Österreich auch aktiver werden könnten, als wir das bislang sind. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.30.43

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Justizminister! Herr Außenminister! Wie bereits bei Tagesordnungspunkt 1 festgestellt, ist die Veräußerung von Objekten im Staatseigentum längerfristig und in der momen­tanen Situation als nachteilig zu bewerten.

In Fortführung der Gangart vorausgehender Regierungen ist auch ein Rückbau von Bezirksgerichten angedacht beziehungsweise in Umsetzung. Es ist bekannt, dass das Justizministerium als eines der wenigen Ministerien kostendeckend, sogar überdeckend geführt werden kann.

In dieser Gesetzgebungsperiode kam es zu einer Anpassung der Gerichtsgebühren, sodass das Budget der Justiz den Anforderungen entsprechend ausgestattet ist. Anzu-


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