Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 154

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sprechen ist jedoch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten, welche zu nicht unerheblichen Kosten für Objekterrichtungen beziehungsweise Mieten führt.

Im Personalstand werden kurzfristig kaum Einsparungen zu erzielen sein, handelt es sich doch überwiegend um Beamte. Problemstellungen im Bereich der Zusammen­legungen von Klein- und Bezirksgerichten ergeben sich aus dem Standort sowie einer öffentlichen Erreichbarkeit. Weitere Problemstellungen ergeben sich aus den Längen diverser Verfahren, wobei jene Verfahren anzusprechen sind, deren Kostendeckung über Rechtsschutzversicherungen erfolgt.

Eine den gesetzlichen Grundlagen entsprechende Justiz erfordert gut geschultes Per­sonal, an dessen Aus- und Weiterbildung sowie Ausstattung nicht gespart werden soll. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


16.32.44

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ich glaube, dass das Justizressort hervorragend geführt ist, und ich glaube auch, dass die letzten 40 Gesetzesvorhaben, die wir umgesetzt haben, durchaus ihre Berech­tigung hatten.

Besonders wichtig war die Strafrechtsreform, die Strafen bei Taten gegen Leib und Leben erhöht und Strafen bei Vermögensdelikten herabgesetzt hat, denn ich glaube, dass das in einem Missverhältnis gestanden ist. Herr Bundesminister, Sie haben aber auch jede Unterstützung, was Angriffe gegen Justizwachebeamte oder andere betrifft, weil es auch da um Taten gegen Leib und Leben geht. Wenn man diesbezüglich die Strafdrohung hinaufsetzt, finde ich das in Ordnung.

Ein bisschen anderer Meinung bin ich bei den Gebühren, das wissen Sie. Ich sehe es auch nicht so, dass das Parlament selbst schuld ist, dass es diese Gebühren beschließt. Immerhin kommt der Vorschlag von Ihnen. Das heißt, man muss sich schon im Vorfeld den Kopf darüber zerbrechen. Es steht auch im Regierungs­überein­kommen, dass man die Gerichtsgebühren evaluiert. Ich glaube, dass wir in immer weitere Überdeckungen hineinkommen, mit den Gebühren Gewinne machen, und dann ist irgendwann der Punkt erreicht, an dem der Verfassungsgerichtshof sagen wird, dass diese Überdeckung oder dieser Gewinn eben nicht mehr verhältnismäßig ist.

Diese Verhältnismäßigkeit ist es auch, die meiner Meinung nach wirklich Anlass zur Sorge gibt. Ich habe weniger Probleme bei der Grunderwerbsteuer, weil in diesem Fall Vermögenswerte da sind (Zwischenruf des Abg. Vetter), die letztendlich weiterge­geben werden, und wenn ein Vermögenswert da ist, dann muss man sich auch leisten können, mit ihm zu handeln oder ihn zu verhandeln.

Mir geht es eher um die Summen bei Durchsetzung kleiner Geldbeträge. Wenn man kleine Geldbeträge in der Höhe von 3 000 € oder 3 500 € umsetzen will, zahlt man einmal 544 € an Gerichtsgebühren, wenn man es im vereinfachten Verfahren, im Mahnverfahren macht. Wenn man das in einem komplizierteren Verfahren, nämlich in TP 3 macht – Sie wissen, was ich meine –, sind wir bei 680 €, und das bei einem Einsatz von 3 000 €.

Das heißt, das sind jene kleinen und mittleren Beträge, die die einfachen Leute treffen, die sich dann nicht mehr die 600 € leisten können, wenn sie bei vollem Prozessrisiko schon 3 000 € Verlust gemacht haben. Da sollten wir vielleicht ein bisschen nach-


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