Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 155

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schärfen, damit man diese Kleinbeträge etwas entlastet, denn ich glaube, dass das zu hoch wird und die Mehrzahl der Fälle betrifft. Letztendlich zahlen es wieder Leute, die nicht in der Lage sind, so einfach mit dem Geld umzugehen. Ich glaube, da sollte man eine Dämpfung einführen. Ich wäre gerne bereit, auch Vorschläge zu liefern, denn ich glaube, dass da ein soziales Ungleichgewicht in der Umsetzung besteht.

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass das Justizministerium seine Aufgaben erfüllt. Schade ist, dass wir hauptsächlich über Strafverfahren und Strafvollzug diskutieren, weil diese sehr öffentlichkeitswirksam sind. Die Mehrzahl der Bestimmungen, die wir hier einbrin­gen, sind keine Strafbestimmungen, daher funktioniert die Gesellschaft trotzdem, und ich glaube, ein funktionierendes Justizwesen ist die Klammer, die die Demokratie zusammenhält. Einsparungen in diesem Bereich sind immer gefährlich, weil sie auch zulasten des sozialen Friedens und letztendlich des Zusammenlebens und Zusammen­halts einer Gesellschaft gehen. Daher glaube ich, dass wir hier in Österreich sehr froh darüber sein können, wie wir unser Rechtssystem gestalten, und dass es europaweit eines der effizientesten ist, steht außer Zweifel.

Die leichte Kritik an den Gebühren wird bestehen bleiben, und ich glaube, dass wir eine permanente Lösung anbieten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Zur Untergliederung Justiz liegen mir jetzt keine Wortmel­dungen mehr vor.

Ich danke Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter und erkläre die Beratungen zu diesem Themenbereich für beendet.

16.37.14UG 12: Äußeres

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur Verhandlung der Untergliederung 12: Äußeres.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Kurz.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Ich stelle Ihnen 5 Minu­ten ein. – Bitte.

 


16.37.26

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Kollegin Steinacker hat zwar gemeint, dass die Rechtsstaatlichkeit ein sehr ambitioniertes Ziel ist, das wir erreichen müssen, das meine ich aber nicht. Rechtsstaatlichkeit ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit in der staatlichen Verwaltung. Das gilt natürlich auch für das Thema, wer sich bei uns aufhält beziehungsweise nicht aufhalten darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist die Rechtsstaatlichkeit seit Jahren bei uns, sagen wir es einmal vorsichtig, beiseitegeschoben. Da gibt es eine Vielzahl von Vorwänden und Aufhängern, die die Rechtsstaatlichkeit beseitigt hat, die das ganze Asylsystem und – zusammen mit einer Korona inländischer und ausländischer Gerichtshöfe – unser Recht, zu entscheiden, wer sich bei uns aufhalten darf und wer nicht, wer zeitweise und wer dauerhaft bleibt, außer Kraft gesetzt hat.

Wie komme ich jetzt zum Kapitel Äußeres? – Das fragt schon der Kollege Cap. (Abg. Cap: Ja! – Abg. Walter Rosenkranz: … schon ganz gespannt!) Sehr einfach: Das Außen­ministerium kann zwar nicht die Aufenthaltstitel regeln, aber es kann ermög­lichen, dass das Innenministerium oder die österreichischen Behörden in die Lage versetzt werden, Leute, die sich illegal im Land aufhalten, dorthin zurückzubringen, wo


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