Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 238

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„Mit einer Erhöhung aller Pensionen lediglich von 0,8 % hätte ich mich jedoch niemals zufrieden gegeben. Dies wäre zu wenig gewesen!“, so Korosec abschließend.

Darüber hinaus gibt es aber gerade für die ältere Generation noch eine ganze Reihe weiterer sozialpolitischer Baustellen, die geschlossen werden müssen:

Abschaffung der Hürden für den Zugang zum Pflegegeld Stufe 1 und 2

Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

Schaffung einer Mindestpension in der Höhe von 1.200,- Euro

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass eine Pensionserhöhung von 1,3 Prozent für alle Pen­sionisten für das Jahr 2017 erfolgt. Gleichzeitig sollen auch die legistischen Grund­lagen dafür geschaffen werden, dass die 2011 bzw. 2014 eingezogenen Hürden für den Zugang zum Pflegegeld Stufe 1 und 2  wieder abgeschafft werden, eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes kommt und eine Mindestpension in der Höhe von 1.200,- Euro geschaffen wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte. (Abg. Peter Wurm: Jetzt sag die Wahrheit, Markus!)

 


10.11.05

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir geben 22 Milliarden € im Bereich des Sozial­budgets aus, und wir haben uns auch in diesem Haus neue Spielregeln gegeben, wie Budgeterstellungen erfolgen sollen.

Das eine ist, wir geben Rahmen vor, in denen sich die Ministerien bewegen dürfen, aber wichtig für uns Abgeordnete sollte, wie ich meine, auch sein: Wie messen wir Erfolg? – Darum haben wir im Budgetprozess das Instrument der Wirkungsziele und der Wirkungsorientierung eingeführt. Wenn man jetzt diese Budgetwoche kritisch Revue passieren lässt, dann kommt man drauf, dass dieses Thema der Wirkungsziele, glaube ich, noch nicht in allen Ministerien gleich gut verankert ist.

In diesem Sinne darf man aber auf jeden Fall dem Arbeits- und Sozialministerium ein Lob aussprechen, weil man merkt, dass es wirklich versucht, das Instrument der Wirkungsorientierung, der Wirkungsziele ernst zu nehmen, sich Ziele setzt, die den mit den eingesetzten Geldmitteln erzielten Erfolg auch für uns Abgeordnete messbar machen. Darum, denke ich, hat sich das Ministerium auch einen großen Dank verdient.

Man kann natürlich trotzdem immer auch über solche Ziele diskutieren, ob alle Ziele so formuliert sind, wie wir Abgeordnete uns das vorstellen. Wenn wir sagen, wir wollen das Verhältnis von Ausgleichszulagenbezieherinnen zur Gesamtzahl der Ausgleichs­zulagenbezieher messen, dann ist das sicher eine interessante Messgröße, stellen wir doch fest, dass Menschen, die in Österreich Ausgleichszulage beziehen, natürlich großteils weiblich sind.

 


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