Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 410

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das Schulsystem, so wie wir es heute aufgestellt haben, immens befeuert. Wir sind hier in der Pflicht, zu gelingenden Lösungen zu kommen; und andere Länder leben das vor, zum Beispiel die Niederlande. Der Chancenindex oder Chancenbonus, wie wir ihn nennen, wäre hier ein funktionierendes Instrument. Da werden wir Seite an Seite kämpfen, und das halte ich für wichtig.

Abschließend – eine Sache, eine Chance haben Sie ausgelassen; ganz persönlich hätte ich Sie, Frau Ministerin, da anders eingeschätzt, weil Sie an und für sich inno­vationsaffin sind –: Nach wie vor diskriminieren wir freie Schulen massiv. 80 Prozent der Kosten in konfessionellen Privatschulen werden rückerstattet, in nicht konfessio­nellen nur 10 Prozent. Wir sagen: Liebe Pädagogen, liebe Eltern, zahlt euch das selbst, wenn ihr besonders engagiert seid. – Das finde ich einfach nicht okay. Es wären 30 Millionen €, die einen Wahnsinnsinnovationsschub auslösen würden.

Deswegen bringe ich ein weiteres Mal meinen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Gleichstellung von nicht-konfessionellen Privatschulen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, wird aufgefor­dert, ehestmöglich die Diskriminierung bzw. finanzielle Benachteiligung von Privat­schulen nicht-konfessioneller Natur zu beheben. Sie sollen in der Finanzierung konfes­sionellen Privatschulen ab dem Schuljahr 2016/17 gleichgestellt werden.“

*****

Wir wollen freie Schulwahl ohne Schuldgeld. Wir wollen eine Bildungswende von unten. Dafür sind die freien Schulen immens wichtig. Ermutigen wir sie! Bremsen wir sie nicht! (Beifall bei den NEOS.)

19.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend finanzielle Gleich­stellung von nicht-konfessionellen Privatschulen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) – Untergliederung 30 – Bildung

Während die öffentliche Hand bei konfessionellen Privatschulen rund 80 Prozent der Kosten übernimmt, liegt dieser Anteil für nicht-konfessionelle Schulen bei nur rund zehn Prozent. Die öffentliche Hand könnte hier sofort Chancengerechtigkeit herstellen und damit motivierte sowie kreative Kräfte im Schulsystem – und damit die Vielfalt des Schulangebots – stärken.

 


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