Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 411

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Die nicht-konfessionellen Privatschulen leisten vielerorts sehr engagierte und quali­täts­volle Arbeit. Ihre Benachteiligung gegenüber allen anderen Schulen hinsichtlich der Finanzierungsstruktur ist nicht nachvollziehbar und nach Gesichtspunkten der Chancengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen. Hier wird das Engagement von tausenden Pädagog_innen und Eltern gleichsam „mit Füßen getreten“. Eigenverantwortung und Engagement wird hier systematisch von der Republik abgestraft.

Die benötigten rund 30 Mio. Euro/jährlich könnten dabei aus dem 750 Mio. Euro Topf, der aktuell für den Ausbau der GTS vorgesehen ist, kommen. Eine andere Möglichkeit wäre es, endlich den vielen Empfehlungen des Rechnungshofes nachzukommen und z.B. teure Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung zu beseitigen. [Vgl. z.B.http://derstandard.at/2000022384924/Schulverwaltung-Rechnungshof-will-Laender-entmachten, http://orf.at/stories/2258129/] Das Geld wäre also im System vorhanden, hier fehlt es damit eindeutig am politischen Willen, die Innovationskraft freier Schulen zu nutzen und damit die freie Schulwahl zu stärken. Dies würde aber für mehr Chancengerechtigkeit sorgen, die engagierten und kreativen Kräfte im Schulsystem stärken und damit eine größere Vielfalt des Schulangebots ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, wird aufge­fordert, ehestmöglich die Diskriminierung bzw. finanzielle Benachteiligung von Privat­schulen nicht-konfessioneller Natur zu beheben. Sie sollen in der Finanzierung konfes­sionellen Privatschulen ab dem Schuljahr 2016/17 gleichgestellt werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Dr. Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


19.21.23

Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich möchte die Chance nutzen, noch einmal selbst einen kurzen Überblick über das Bildungsbudget 2016 und 2017 zu geben.

Wie Sie alle wissen, sind wir im Finanzjahr 2016 von einem Fehlbetrag von rund 518 Millionen € ausgegangen, dem man mit der beabsichtigten Novellierung des Bundesfinanzgesetzes, mit einer Überschreitungsermächtigung im Höchstmaß von 525 Millionen € begegnet ist. Das heißt, die Liquidität für dieses Jahr ist in jedem Fall gesichert.

Was in den letzten Verhandlungen gelungen ist – und da darf ich mich bedanken –, ist, dass dieses seit Langem bestehende strukturelle Defizit das erste Mal ein großes Stück weit verkleinert wurde.

Wir haben in das Grundbudget von UG 30  300 Millionen € mehr bekommen. Man muss da sehr genau schauen, welche Zahlen man miteinander vergleicht, um den Vergleich nicht mit Äpfeln und Birnen, sondern gerecht zu machen. Wir haben zur Budgetbasis 300 Millionen € hinzubekommen, mit der Übereinkunft, dass wir uns nach Abschluss des Finanzausgleiches im Februar 2017 die finanziellen Erfordernisse gemeinsam mit dem Finanzminister einfach noch einmal anschauen, um dieses Defizit,


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