Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 547

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Ich möchte mich noch bei dir und deinen Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit bedanken und darf abschließend noch eine Gruppe des Wirtschaftsbundes Steiermark recht herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Schenk.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Fuchs gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.33.38

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Verteidigungsminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Legalitäts­prinzip ist in Artikel 18 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz verankert und besagt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf.

Der Finanzminister scheint ein Problem mit diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz zu haben. Gesetze, die wir hier im Plenum beschließen, werden vom Finanzminister in der Vollziehung ausgehöhlt, wie folgendes Beispiel zeigt: Wir haben hier im Plenum am 18. Mai 2016 die Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2016 beschlossen. Diese Novelle sieht eine Überschreitungsermächtigung zur UG 14 in Höhe von 196 Millionen € für das Jahr 2016 vor. Das heißt also, wir hier im Parlament haben beschlossen, dass dem Bundesheer heuer zusätzliche Mittel in Höhe von 196 Millionen € zur Verfügung gestellt werden.

Wie viele Millionen glauben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, hat der Finanz­minister von diesen 196 Millionen € bereits freigegeben? – Mit Stand 18. Novem­ber 2016 hat der Herr Finanzminister erst 29,125 Millionen € genehmigt. 196 Millio­nen € haben wir beschlossen, und lediglich 29,125 Millionen € sind erst geflossen. Das sind nicht einmal 15 Prozent der 196 Millionen €.

Da diese nicht abverbrauchten Budgetmittel in der Höhe von fast 167 Millionen € nicht rücklagefähig sind, gehen diese für das Landesverteidigungsbudget definitiv verloren. Die Mär, dass das BMLVS nicht in der Lage ist, die zur Verfügung gestellten Budget­mittel abzuverbrauchen, entbehrt somit jeglicher Grundlage. Vielmehr ist das vom BMF eng geschnürte Korsett beziehungsweise die unverhältnismäßig lange Bearbeitungs­dauer der Anträge auf Mittelverwendungsüberschreitung durch das BMF dafür verant­wortlich.

Für besonders bedenklich halte ich die Aussage des Herrn Finanzministers im Budget­ausschuss am 15. September 2016: Er werde alles unternehmen, damit die Über­schrei­tungs­ermächtigungen nicht ausgenützt werden. Der Herr Finanzminister scheint da etwas missverstanden zu haben: Wenn das Parlament eine Überschreitungs­er­mäch­tigung beschließt, dann hat der Finanzminister dieses Gesetz auch zu vollziehen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Es obliegt nicht dem BMF, die gesetzliche Überschreitungsermächtigung durch ver­waltungsinterne Auflagen beziehungsweise Maßnahmen betragsmäßig zu redu­zieren. Diese Vorgangsweise des BMF findet keine rechtliche Deckung. Das Motto der Haushaltsrechtsreform, jeder Ressortminister sein eigener Finanzminister, wird durch die restriktiven Vorgaben des BMF ad absurdum geführt. Hintergrund der restriktiven Vorgaben des Finanzministers ist, dass das Gegenfinanzierungsvolumen der Steuer­reform 2015/2016 eine massive Lücke aufweist, weil sich der Herr Finanzminister verkalkuliert hat. Diese Fehlkalkulation des Finanzministers darf jedoch nicht zulasten des Landesverteidigungsbudgets gehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schönegger: Das ist ja eine Raubersgeschichte!)

 


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