als Pflegebedürftiger alles bekommt, was man braucht. Das heißt, es wird zwei Varianten geben.
Ich denke, es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns noch einmal an den Tisch zu setzen, um diese zwei Positionen, die offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, unverrückbar gegeneinander stehen, zueinanderzuführen. Dadurch können wir diese Dinge – Erwin hat es ja ein bisschen verklausuliert in seiner Rede gesagt –, die Ausschussfeststellung, die wir ja gemacht haben, auch in die Tat umsetzen, um sehr viele der – ich sage jetzt einmal vorsichtig – Bedenken auszuräumen.
Um vielleicht noch einmal auf die Frage zurückzukommen, was die privaten Investoren, den Unterschied ausmacht: Ich habe unlängst einen Beitrag aus der Schweiz, glaube ich, gelesen, wo sehr, sehr viele Spitäler privatisiert wurden. Man muss dazusagen, dass es dort ein anderes Honorierungssystem gibt, also keine LKF. Da ist es dazu gekommen, dass Ärztinnen und Ärzte angehalten wurden, kostenintensive – nennen wir es so – Dinge nicht zu machen, aber zum Beispiel für das Haus einnahmenintensive Operationen in vermehrter Anzahl durchzuführen. Die Anzahl von Arthroskopien ist dort zum Beispiel extrem in die Höhe gegangen. Darin liegt der Unterschied: ob ich ein System von einem Arzt, einer Ärztin führen lasse, oder von jemandem, der nur den Gewinn sieht; der sieht nämlich die Leistung und die Ausgaben dahinter, aber möglicherweise nicht die Ethik, wenn es heißt, Patientinnen und Patienten zu behandeln.
In diesem Sinne: Gehen wir an den Tisch zurück, und ich hoffe, dass wir die heutigen Punkte gut zur Abstimmung bringen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.19
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuhörer! Wir haben ein gutes Gesundheitssystem, das haben wir schon gehört. Ein ganz wichtiges Element darin sind die Hausärzte. Die Zielvorgabe des Planungsinstruments ist es, die Hausärzte zu sichern und die wohnortnahe Versorgung und die Entlastung der Spitäler zu garantieren. Dafür soll es den österreichischen und regionalen Strukturplan geben, wo auch der stationäre und ambulante Bereich geregelt wird.
Ein Kernstück der Debatte sind die Artikel-15a-Vereinbarungen, in denen es auch um medizinische Primärversorgung geht. Es werden 200 Millionen € zur Verfügung gestellt. Diese Regelung, über die heute schon viel diskutiert wurde, kann eine Chance sein, wenn alle Beteiligten mit Herz darangehen. Sie ist ein Kompromiss, und es gibt auch – wie wir im Vorfeld schon gehört haben – viel Kritik dazu.
Wir haben im Gesundheitsausschuss eine Ausschussfeststellung machen können – das ist auch schon angesprochen worden –, denn es ist vielen wichtig, dass bei der Invertragnahme durch die Sozialversicherungen auch die Vertragsärzte ein Mitspracherecht haben. Weiters wurde auch die Regelung zur Übernahme von Ambulatorien durch Investoren formuliert, dass jene, die ausschließlich Gewinninteressen haben, auszuschließen sind. Herr Kollege Loacker, da geht es nicht darum, dass jemand nicht etwas verdienen kann und Gewinn haben soll, sondern das soll im Bereich der Ärzte verankert sein.
Neu bei diesem Gesetz ist das Rechtsinstrument, das jetzt verbindlich ist. Wir haben es schon des Öfteren gehört: Gründe dafür sind eine gewollte Ausgabenverschiebung vom stationären in den ambulanten Bereich und der drohende Ärztemangel, der bevorsteht. Wir wissen, dass in den nächsten zehn Jahren sehr viele Hausärzte und auch Fachärzte nicht mehr da sein werden, denn 60 Prozent werden in den nächsten zehn Jahren 65 Jahre alt sein. Wir brauchen also Maßnahmen wie: die Bürokratie abzubau-
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