Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 112

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In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.

Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.

Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.

Begründung

Da die Zahlen 700 (ASVG), 365 (GSVG) und 357 (BSVG) als Paragraphenbezeich­nungen bereits vergeben sind (siehe die Regierungsvorlage 1330 der Beilagen), sollen die Schlussbestimmungen nach dem ASVG die Bezeichnung „§ 701“, jene nach dem GSVG die Bezeichnung „§ 366“ und jene nach dem BSVG die Bezeichnung „§ 358“ er­halten.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.34.58

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wer­te Zuschauerinnen und Zuschauer! Allein wenn ich der Debatte folge und die Vorred­ner und Vorrednerinnen, da respektive die Kollegin vom Team Stronach und Herrn Karls­böck von der FPÖ, höre, dann verstehe ich, dass die Menschen in Österreich – nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch viele Ärzte und Ärztinnen, die ich ken­ne – mittlerweile ziemlich verunsichert sind, nämlich verunsichert über den Verlauf der Debatte, auch darüber, was wir jetzt an Informationen bekommen haben.

Ich muss auch sagen, ein großer Wermutstropfen an der ganzen Debatte ist, dass wir eine sehr kurze Frist beziehungsweise keine Begutachtungsfrist und damit auch keine Möglichkeit hatten, es genauer anzuschauen und uns besser zu informieren; nichts­destotrotz bin ich froh. Diese Verunsicherung rührt wohl auch daher, dass in Zeiten großer Veränderungen immer Verunsicherungsemotionen entstehen. Ich kann sehr vie­les davon nachvollziehen, trotzdem möchte ich – wenn ich die Perspektive von Patien­tinnen und Patienten einnehme – der Kollegin Weigerstorfer eine Angst nehmen.

Schauen wir noch einmal, was wir brauchen: Wenn ich krank werde – ich bin nicht nur Politikerin, sondern leider auch immer wieder Patientin, ich bin auch Mutter zweier Kin­der und war immer wieder darauf angewiesen, mit meinen Kindern zur Ärztin, zum Arzt zu gehen –, dann ist es in der Regel noch immer so, dass die Ärzte und Ärztinnen, die Facharztpraxen, aber auch die AllgemeinmedizinerInnen immer dann offen haben, wenn man gerade arbeiten muss. In den Zeiten, in denen man eigentlich die Zeit hät­te – nämlich nach der Arbeit –, zum Arzt zu gehen, gibt es noch keine entsprechenden Möglichkeiten. Die gibt es in Wien, das hat die Frau Ministerin schon erwähnt. In der Praxis auf der Mariahilfer Straße ist es so, dass ich nach der Arbeit zum Arzt gehen kann, zu Zeiten, zu denen andere Ärztinnen und Ärzte nicht geöffnet haben. Das ist ein Weg und ein Schritt in eine Richtung, die wir absolut befürworten.

Es fehlen uns aber viele Dinge in der Debatte, es geht um die Planung in den Re­gionen. Ich habe heute erst mit einer Freundin gesprochen, die auf dem Land Ärztin ist,


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