die bis zu 170 Patientinnen und Patienten am Tag betreut und die auch verunsichert ist. Sie ist verunsichert, weil sie nicht genau weiß, was los ist. Eigentlich arbeitet sie schon viel in diese Richtung, sie ist vernetzt mit anderen Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung, und sie hat auch Angst, dass da jetzt große Konzerne, private Institutionen kommen, die quasi einen Raum einnehmen und dort gewinnorientiert ansässig werden.
Ich glaube, wir müssen den Menschen, Ärztinnen und Ärzten, aber auch den Menschen, um deren medizinische Versorgung es geht, die Angst nehmen, besser darüber aufklären, was wir vorhaben und in welche Richtung es gehen soll. Es gibt große Versäumnisse, meine Kollegin Eva Mückstein hat auch einige davon erwähnt, es gibt die Versorgungsknappheit in den Regionen. Um diese Lücken zu schließen, müssen wir unbedingt gewährleisten, dass AllgemeinmedizinerInnen bessere Bedingungen vorfinden, dass es Lehrpraxen gibt, in denen es möglich ist, bis zu einem Jahr zu arbeiten. Wir müssen dort, wo es notwendig ist, Lücken schließen und in den Regionen auch künftig gewährleisten, dass die Menschen dort, wo sie die Versorgung brauchen, diese auch zu den Zeiten und in der Situation, in der sie sie brauchen, bekommen.
Nicht zuletzt geht es auch – das haben Sie schon erwähnt, Frau Ministerin – um die Entlastung der vielen Ambulanzen in den Spitälern. Wir brauchen eine andere Form der Primärversorgung. Auch in dieser Form der Erstversorgung gibt es Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens, wie man dort sieht, wo solche Einrichtungen jetzt schon zu finden sind. Das heißt, diese bessere Betreuung der PatientInnen muss der Weg sein. Der ist etwas holprig und deswegen durchaus verunsichernd, aber wir beteiligen uns gerne an der Debatte und an dem, was da noch aufzuholen und besser zu machen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.39
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte KollegInnen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Die vorliegende Ärztegesetz-Novelle, mit der das Ärztegesetz 1998 geändert wird, regelt punktuelle Anpassungen im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte. Im Laufe der letzten Jahre hat sich durch begründete Anfragen und auch Beschwerden ein Anpassungsbedarf in dieser Thematik gezeigt, viele Punkte werden neu geregelt. Ein Punkt aus diesem Bereich ist zum Beispiel die Erlangung der ärztlichen Berufsberechtigung durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Da wird die Ärztekammer ein normiertes Prüfverfahren durchführen: Nach einer entsprechenden Glaubhaftmachung der Ausbildung ist ein Zugang zur Prüfung zum Arzt oder zur Ärztin, zum Allgemeinmediziner oder Facharzt möglich. Gerade das ist auch ein Punkt, der zur Integration beiträgt und für geflüchtete Menschen von Bedeutung ist, es ist vielleicht auch ein kleiner Beitrag zur Bekämpfung des sogenannten Ärztemangels. Es ist mir bewusst, dass es sicher nur ein kleiner Beitrag ist, den ausgebildete Menschen auch in diesem Bereich für Österreich leisten dürfen und können.
Ich möchte noch einen Satz zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sagen. Es muss auch in Zukunft, glaube ich, für uns alle feststehen, dass Patientinnen und Patienten immer im Fokus zu stehen haben und wir immer intensiv dranbleiben müssen, damit alle Menschen in ganz Österreich die bestmögliche medizinische Behandlung bekommen, und das zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Wir haben schon einige Verbesserungen umgesetzt, das sieht man zum Beispiel beim Apothekengesetz. Kollege Rasinger hat es angesprochen: Eine Zusammenarbeit zwi-
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