Das spart uns letztendlich auch Kosten, denn was machen denn die Bürger und die Bürgerinnen in jener Zeit, in der keine Praxis offen hat? Was machen junge Familien mit kleinen Kindern? Ich bin aus Pregarten und weiß sehr genau, dass der Weg in die Ambulanz, in das Krankenhaus nach Linz schnell eingeschlagen wird. Wenn wir über die Kostenfrage diskutieren: Wir wissen, dass die neue Form der medizinischen Versorgung sicher günstiger als die Behandlung in den Krankenhäusern sein wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte schon zum Schluss kommen und einen Abänderungsantrag, der letztendlich der Paragrafenbereinigung dient, einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.
Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.
Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.
*****
Dies ist der Abänderungsantrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
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