Die soziale Staffelung bei den Betreuungsbeiträgen trägt die sozialdemokratische Handschrift, und das ist auch begrüßenswert.
Als Lehrerin und Bildungspolitikerin kann ich diesem Gesetz mit voller Begeisterung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)
17.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz werden ganztägige Schulformen ausgebaut und soll die Wahlfreiheit gesichert sein. Das haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Mir ist wichtig, dass diese Wahlfreiheit auch für Kinder mit einer Behinderung besteht, denn derzeit gibt es für diese keine wirkliche Wahlfreiheit. Wenn die Sonderschule ein Nachmittagsangebot anbietet und im inklusiven, integrativen Unterricht in der Regelschule keine Nachmittagsbetreuung stattfindet, dann ist das für die Eltern keine wirkliche Wahlfreiheit. Also muss es auch am Nachmittag PädagogInnen geben, die die behinderten Kinder unterrichten.
Wenn neue Gebäude errichtet und neue Einrichtungen geschaffen werden, dann müssen die auch entsprechend barrierefrei ausgestattet sein. Ich bitte Sie, das auch wirklich zu berücksichtigen und ein Auge darauf zu werfen, auch wenn Sie sagen, das geschieht ohnehin, denn in der Praxis wird leider oft darauf vergessen.
Ich möchte noch ein anderes Thema ansprechen, das auch im Ausschuss diskutiert worden ist, nämlich die Integration von Kindern mit einer chronischen Behinderung oder mit Pflegebedarf. Es ist wichtig, dass für Kinder mit einer Behinderung, die zum Beispiel Insulinspritzen brauchen oder die zu Mittag über eine Magensonde ernährt werden müssen oder andere Hilfeleistungen brauchen, diese Hilfe von den Leuten gewährleistet wird, die in der Klasse sind, sodass zum Beispiel nicht immer extra eine Krankenschwester in der Klasse sein muss, denn es stigmatisiert die Kinder, wenn ein krankenhausähnlicher Zustand vorherrscht. Das kommt auch extrem teuer und ist nicht notwendig. Es ist sinnvoller, wenn die PädagogInnen dies auf freiwilliger Basis machen können oder wenn die SchulassistentInnen, die vom Bund und von den Ländern für behinderte Kinder finanziert werden, diese Pflegetätigkeiten durchführen dürfen, wenn sie entsprechend eingeschult und diese Tätigkeiten delegiert worden sind.
Das funktioniert bei der persönlichen Assistenz, das funktioniert jetzt auch – wir haben das im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt – in Behinderteneinrichtungen, und dies sollte auch in der Schule Platz greifen. Da geht es unter anderem darum, dass die PädagogInnen auch entsprechend abgesichert sind, damit sie es dann auch wirklich freiwillig tun und nicht damit quasi bestraft werden.
Um dies neu zu regeln, wäre es wichtig, dass man eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen Gesundheitsministerium und Bildungsministerium einrichtet und das einmal mit betroffenen Eltern diskutiert und hier eine gesetzliche Regelung findet. Das wäre mein Wunsch ans Christkind und mein Wunsch an die Bildungsministerin. Im Sinne der Menschenwürde gehörte eine solche Regelung auch in die Verfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.43
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte.
17.44
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ein Bildungssystem hat eine unglaublich große Bedeutung für die Entwicklung
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