Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 230

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es besteht auch die Möglichkeit der Einrichtung von Substiftungen, die dann ja auch vom Rechnungshof geprüft werden können und die auch an die Leitlinien gebunden sind. Das ist sicher, das ist transparent und auch sehr beispielhaft.

Das bewusste Herausnehmen des Einflusses vonseiten des Bundes finden wir sehr vorbildhaft. Man kann natürlich kritisieren, dass wieder eine Stiftungsstruktur geschaf­fen wird, die nicht vom Interpellationsrecht erfasst ist. Das haben wir in vielen Berei­chen. Ich glaube, darüber, wann es sinnvoll ist, diese Rechtsform zu nutzen, und wel­che Rechtsformen für unterschiedliche Projekte grundsätzlich sinnvoll sind, müssen wir grundsätzlich einmal eine Debatte führen, aber das sollten wir wahrscheinlich an einem anderen Tag machen.

Die Regierungsvorlage ist grundsätzlich gut, und das, was mir am besten gefällt, ist, dass die Sozialpartner ausnahmsweise gar nicht eingebunden sind. Das ist auch gut so, die haben damit nämlich absolut gar nichts zu tun. (Beifall bei den NEOS.) Es ist sehr schön, dass wir das einmal schaffen, das ist wirklich wunderbar. Es ist schade, dass es dafür solch eine Einzelinitiative braucht, anstatt das mit einer großangelegten Reform zu machen, wie das auch der Herr Staatssekretär und die Frau Ministerin schon seit Langem probieren. Das sei auch wieder dahingestellt, trotzdem ist es immer noch positiv.

Es ist positiv, weil es Organisationen und Institutionen betrifft, die wir beziehungsweise einige von uns auch kennen. Eine befreundete Organisation, Sindbad – die macht Men­toring für junge Schülerinnen und Schüler –, oder Teach For Austria, das wären Insti­tutionen, die hier auch um Gelder ansuchen könnten. Gerade auch bei uns in Öster­reich, wo ganz klar ist, dass Menschen, die Geld haben, in solche Institutionen inves­tieren würden, ist es schwierig, diesbezüglich eine Kultur aufzubauen.

Wir haben auch schon diskutiert, dass das – dass man eben an solche Organisationen spendet und das als Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft sieht – im Wis­senschafts- und im Forschungsbereich schwierig ist, weil wir diese Kultur einfach nicht haben. Die Bildungsinnovationsstiftung macht hier einen ersten Schritt, um diese Orga­nisationen für Investoren attraktiver zu machen.

Zum Schluss noch ganz kurz zur Forschungsförderung: Es ist wichtig, dass wir diese Evaluierung machen. Es gibt ja einige Punkte, die vom Rechnungshof angesprochen wurden – das müssen wir ganz dringend machen –, zum Beispiel auch, dass man die Forschungsquote grundsätzlich einmal anders anschaut, weil man sie eben nicht iso­liert betrachten sollte, sondern im Zusammenhang mit quantifizierbaren Wirkungsindi­katoren. Das möchte ich noch einmal aus den Schlussempfehlungen des Rechnungs­hofes hervorheben.

Wir müssen schon auch sagen, dass wir die Probleme, die evident sind, einmal an­gehen sollten, und davon gibt es im Forschungsförderungsbereich einige. Bei ein paar Dingen müssen wir eigentlich nicht mehr evaluieren, da wissen wir wahrscheinlich, was man ändern könnte. Behalten wir das im Hinterkopf, weil sonst die Evaluierung letzt­endlich nur noch zu einem Kampfbegriff in einer Qualitätsdebatte wird, und das sollte sie eigentlich nicht sein. Sie sollte keine Ausrede sein, mit der man wichtige Reformen auf die lange Bank schieben kann. Aber es ist ein guter Schritt, ich bin froh, dass man das macht. Schauen wir, was herauskommt! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.08.30

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Auch ich möchte gerne zu beiden Punkten kurz Stellung nehmen. Zu Punkt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite