Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 244

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

che Krisensituationen. Dieses Gesetz ist bis 31. Dezember 2016 befristet und soll nun um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine wichtige Einrichtung: Dieses Gesetz er­möglicht es der Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen in Krisenfällen, bei Engpäs­sen von Lebensmitteln, um die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoheitliche Aufgaben gehören in das jeweili­ge Ressort, in diesem Fall in das Landwirtschaftsressort, und ins Parlament, wie von Herrn Kollegen Schellhorn angesprochen, und dürfen nicht ausgelagert werden. Hof­fentlich hat dieses Gesetz in zehn Jahren noch eine Bedeutung und Wirkung und einen Lenkungseffekt, was Grundnahrungsmittel betrifft. Wenn es mit dem Bauernsterben so weitergeht wie jetzt, dann bezweifle ich, dass in zehn Jahren dieses Gesetz noch Gül­tigkeit haben wird. – Herzlichen Dank.

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


20.54.35

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Wissen Sie noch, was am 26. April 1986 passiert ist? (Abg. Pirklhuber: Tschernobyl! – Ruf bei der SPÖ: Mein Sohn ist geboren! – Weitere Zwischen­rufe.) – Genau, Tschernobyl! Tschernobyl, ein Anlassfall für eine absolute Lebensmittel­krise, die wir in Österreich so bewältigt haben, dass Gott sei Dank die wenigsten davon allzu sehr in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt waren.

Unser Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Plank, war da­mals Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Er ist damals mit dem Gei­gerzähler durchs Land gefahren und hat versucht, die unbelastete Milch herauszufinden. Wir haben es damals geschafft – damals hat das noch „Babymilch“ geheißen –, die Milch für die kleinsten Kinder so selektiv zuzuliefern, dass sie als eigene, absolut unverstrahl­te Babymilch ausgeliefert werden konnte.

Ein Beispiel für einen möglichen Krisenfall! Dafür wird es das Lebensmittelbewirtschaf­tungsgesetz weiterhin geben, verändert mit einigen Nuancen, aber auf jeden Fall als funktionsfähiges Gesetz für den Ernstfall, wo der Minister eingreifen muss, Eigentum außer Kraft setzt, Verfügungsgewalt außer Kraft setzt und mit aller Ernsthaftigkeit die Staatsmacht dafür einsetzt, den Menschen im Notfall die Ernährung zu sichern. Das ist ein Gesetz für den wirklich brutalen Notfall, und es ist kein Gesetz für einen Schön­wettersonntag oder für die Beschäftigung von Politikern.

Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist interessant, dass wir gerade in dieser De­batte dieses so ernsthafte Gesetz für den absoluten Notfall in der Ernährungssicherheit gleichzeitig diskutieren mit dem Gesetz für die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Diese ist eine Gesellschaft im Eigentum der AMA, die aus dem Geld der Bauern finan­ziert wird. Ich betone: Der Bauern!

Herr Schellhorn, ich muss Ihnen mitteilen (Abg. Steinbichler: Nicht von den Bauern! Milch- und Fleischbauern!): Da ist kein Steuergeld drinnen, es ist das Geld der Bauern, die Bauern finanzieren das. Diese AMA Marketing GesmbH ist dazu da, Lebensmittel zu erklären, ihre Schmackhaftigkeit zu erklären, über Lebensmittel zu informieren und die Konsumenten dazu zu bringen, qualitätsgesicherte Lebensmittel aus Österreich zu wählen. Die Qualitätssicherung ist auch eine Aufgabe dieser GesmbH. Das heißt, Ver­trauen ist das Thema.

Wenn Sie sich den Rechnungshofbericht anschauen, dann werden Sie sehen, dass al­le Themen, die die Kernaufgaben der AMA betreffen, im Rechnungshofbericht nicht ein­mal erwähnt werden, weil sie so ordentlich abgewickelt werden. (Abg. Steinbichler –


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite