Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 254

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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1412 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 185.)

21.21.2232. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.

 


21.22.02

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Es ist ja positiv anzumerken, dass zusätzliche Mittel für Energie­effizienz bereitgestellt werden, die natürlich auch die erneuerbaren Energien in den Fo­kus und in den Mittelpunkt rücken sollen.

Es ist nur eines: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag, Herr Bundesminister, kommt, wie Sie selbst wissen, um zwei Jahre zu spät. Die Novelle des Umweltförderungsge­setzes sollte ja ausgearbeitet werden, um zusätzliche Fördermittel für das Energieeffi­zienzpaket des Bundes vorzusehen und die Fördermittel im Inland zu implementieren.

Es soll auch sichergestellt werden, dass die neue Förderschiene für Energieeffizienz in­haltlich mit der Umweltförderungspolitik im Inland verwaltungsökonomisch, effizient und unter bestmöglicher Nutzung auch dementsprechend abgewickelt werden kann.

Leider – wie schon erwähnt – kommt diese Novellierung um zwei Jahre zu spät. Die Be­gutachtungsfrist, was auch ein Hauptkritikpunkt von unserer Seite ist, hat nur acht Ta­ge – acht Tage wohlgemerkt! – betragen. Es gibt auch zahlreiche Stellungnahmen, bei­spielsweise vonseiten der Tiroler Landesregierung, die explizit anführt, dass die Begut­achtungsfrist zu kurz und der Novellierungsentwurf schlecht ist. Die Wirtschaftskam­mer, der Umweltdachverband, der Rechnungshof, alle kritisieren die Begutachtungsfrist und natürlich auch die Inhalte dieses Gesetzes. Herr Bundesminister, wenn gesetzliche Begutachtungsfristen bestehen, dann sollten wir diese auch dementsprechend einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nach Durchsicht aller Stellungnahmen, die uns vorliegen, möchte ich eine herausgrei­fen, und zwar jene der Vorarlberger Landesregierung. Diese schreibt ganz explizit, dass laut Gesetz eine neue Kommission zur Beratung des Wirtschaftsministers in Angele­genheiten des Energieeffizienzförderungsprogrammes eingerichtet werden soll. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung kritisiert das vehement. Man könnte ganz flapsig for­mulieren: Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann bilde einen Arbeitskreis. Man muss schon sagen: Herr Bundesminister, bleiben wir effizient und ökonomisch und versu­chen wir, die Mittel dementsprechend bestmöglich einzusetzen.

Die Wirtschaftskammer kritisiert auch, dass 40 Prozent der Mittel explizit nur für Haus­haltsmaßnahmen verwendet werden; nur 34 Prozent kommen in erneuerbare Energien. Zuletzt – Ihnen als Tiroler nicht ganz unbekannt –: Die Tiroler Landesregierung hat die­sen Entwurf überhaupt von sich aus abgelehnt.

Da wir schon bei der Novellierung der Umweltförderung sind: Wann, Herr Bundesminis­ter, setzen Sie sich endlich dafür ein, diesen Emissionszertifikatehandel abzustellen?


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