Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1412 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 185.)
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.
21.22
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist ja positiv anzumerken, dass zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, die natürlich auch die erneuerbaren Energien in den Fokus und in den Mittelpunkt rücken sollen.
Es ist nur eines: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag, Herr Bundesminister, kommt, wie Sie selbst wissen, um zwei Jahre zu spät. Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes sollte ja ausgearbeitet werden, um zusätzliche Fördermittel für das Energieeffizienzpaket des Bundes vorzusehen und die Fördermittel im Inland zu implementieren.
Es soll auch sichergestellt werden, dass die neue Förderschiene für Energieeffizienz inhaltlich mit der Umweltförderungspolitik im Inland verwaltungsökonomisch, effizient und unter bestmöglicher Nutzung auch dementsprechend abgewickelt werden kann.
Leider – wie schon erwähnt – kommt diese Novellierung um zwei Jahre zu spät. Die Begutachtungsfrist, was auch ein Hauptkritikpunkt von unserer Seite ist, hat nur acht Tage – acht Tage wohlgemerkt! – betragen. Es gibt auch zahlreiche Stellungnahmen, beispielsweise vonseiten der Tiroler Landesregierung, die explizit anführt, dass die Begutachtungsfrist zu kurz und der Novellierungsentwurf schlecht ist. Die Wirtschaftskammer, der Umweltdachverband, der Rechnungshof, alle kritisieren die Begutachtungsfrist und natürlich auch die Inhalte dieses Gesetzes. Herr Bundesminister, wenn gesetzliche Begutachtungsfristen bestehen, dann sollten wir diese auch dementsprechend einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Nach Durchsicht aller Stellungnahmen, die uns vorliegen, möchte ich eine herausgreifen, und zwar jene der Vorarlberger Landesregierung. Diese schreibt ganz explizit, dass laut Gesetz eine neue Kommission zur Beratung des Wirtschaftsministers in Angelegenheiten des Energieeffizienzförderungsprogrammes eingerichtet werden soll. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung kritisiert das vehement. Man könnte ganz flapsig formulieren: Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann bilde einen Arbeitskreis. – Man muss schon sagen: Herr Bundesminister, bleiben wir effizient und ökonomisch und versuchen wir, die Mittel dementsprechend bestmöglich einzusetzen.
Die Wirtschaftskammer kritisiert auch, dass 40 Prozent der Mittel explizit nur für Haushaltsmaßnahmen verwendet werden; nur 34 Prozent kommen in erneuerbare Energien. Zuletzt – Ihnen als Tiroler nicht ganz unbekannt –: Die Tiroler Landesregierung hat diesen Entwurf überhaupt von sich aus abgelehnt.
Da wir schon bei der Novellierung der Umweltförderung sind: Wann, Herr Bundesminister, setzen Sie sich endlich dafür ein, diesen Emissionszertifikatehandel abzustellen?
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