(Beifall bei der FPÖ.) Warum bringe ich das jetzt zu diesem Thema? – In der letzten Umweltausschusssitzung hat der Geschäftsführer des Umweltbundesamtes bei einer Nachfrage explizit erwähnt, dass dieser Emissionszertifikatehandel im CO2-Bereich absolut nichts bringt. (Zwischenruf der Abgeordneten Brunner.) Er bringt uns keine einzige umweltpolitische Maßnahme. Im Endeffekt haben wir diesbezüglich keinen Mehrwert, weder in Österreich noch auf europäischer Ebene. Wer profitiert davon? – Letztendlich sind es nur Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke, und diesen Anlagen sollte eigentlich der sprichwörtliche Saft abgedreht werden.
Herr Bundesminister, ich werde nicht müde werden, hier im Haus und am Rednerpult diesbezüglich an Sie heranzutreten, um diesem Handel entsprechend Einhalt zu gebieten. (Abg. Brunner: Wo beschließt man das? Wo wird das geregelt?!) Der Handel ist ineffektiv, bringt keine einzige Umweltmaßnahme und gehört daher abgestellt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es geht um ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird.
Wen man „aufgehoben wird“ hört, könnte man meinen, da fällt etwas weg. Das ist einfach zu erklären: Dem ist nicht so, sondern es wird eben in ein anderes Gesetz eingegliedert. So war es ursprünglich bei der Entstehung schon vorgesehen, denn 2014 wurde dieses Förderprogramm im Rahmen des Energieeffizienzpaketes eingerichtet, aber zugleich erging auch der Auftrag an die beiden Minister, Umweltminister und Wirtschaftsminister, vonseiten unseres Hauses, diese neue Förderschiene in die UFI, die sogenannte Umweltförderung im Inland, einzugliedern. (Abg. Brunner: Das ist zwei Jahre her!) – Ja, und das passiert nun.
Damit wird auch Artikel 5 des Energieeffizienzpaketes in dieser Art und Weise neu geregelt. Weiters kommt hinzu, dass wir mit diesem Paket gezielt Förderungen fortführen beziehungsweise, wie es erwähnt wurde, auch aufstocken können. Es erfolgt zunächst die Verlängerung des Zusagerahmens für die Gewässerökologie bis 2017. Es geht um Fließgewässer und um deren ökologischen Zustand, der damit ja auch verbessert wird, was uns hervorragende Daten immer wieder bescheinigen. Dieser Rahmen in der Höhe von 140 Millionen € war bis 2015 dotiert, er ist bis auf etwa 4 Millionen € nicht ausgeschöpft worden (Abg. Brunner: Das sind die Restmittel!), und wir verlängern diesen Zusagerahmen um zwei weitere Jahre. Damit ist sichergestellt, dass gleich zu Beginn des zweiten Gewässerbewirtschaftungsplans Mittel zur Verfügung stehen.
Weiters geht es um den Bereich Erleichterungen der Sanierungsförderung in der Siedlungswasserwirtschaft. Das ist ein wichtiger Bereich für unsere Gemeinden, wenn es darum geht, Sanierungsmaßnahmen in den Kanalanlagen durchzuführen, vor allem wenn es darum geht, Kläranlagen immer wieder zu sanieren. Im bisherigen Gesetz hat es ein fixes Datum gegeben, sodass nur all jene Anlagen gefördert werden konnten, deren Baubeginn vor dem 1. April 1973 lag.
Dies wird nun in diesem Gesetz auf ein Alter von 40 Jahren abgeändert. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass damit im Finanzausgleich ein Zusagerahmen von jährlich 80 Millionen € beschlossen wurde, der dann von 2017 bis 2021 gültig sein wird. (Abg. Brunner: Es ist weniger!)
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